VerkaufsoffeneSonntage: Neue Regeln
Es dürfen nur noch Geschäfte im Umfeld der eigentlichen Veranstaltung öffnen.
Viersen. Zur Viersener Note am 7. Mai soll es keine Missklänge geben — auch keine schrillen Töne von Gewerkschaftsseite. Dieser Vorsatz war der Stadt eine Dringlichkeitsentscheidung wert. Eine neue Verordnung regelt die verkaufsoffenen Sonntage. Die Eile kommt nicht von ungefähr: Im März hatte die Gewerkschaft Verdi nachgefragt, wie man es mit der neuen Rechtssprechung zu den verkaufsoffenen Sonntagen zu halten gedenke. „Da wollten wir nicht ins offene Messer laufen. Wir haben jetzt nach bestem Wissen eine rechtssichere Gestaltung geschaffen, die bereits für die Viersener Note gilt“, sagt Thomas Ricker, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit. Mit der Dringlichkeitsentscheidung will die Stadt verhindern, dass Verdi ein Shopping-Event per einstweiliger Anordnung stoppt, wie dies etwa am 2. April in Düsseldorf geschehen ist.
Laut neuer Verordnung gibt es von nun an zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr, wie gehabt von 13 bis 18 Uhr. Der bislang elfte Shopping-Sondertag am dritten Advent fällt weg. Neu ist auch, dass die Geschäfte, die an den Sonntagen öffnen dürfen, auf den Umkreis der jeweiligen Veranstaltung begrenzt werden. Einzelhändler an der Freiheits- und Kanalstraße beispielsweise fallen heraus.
„Ohne die neue Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts hätten wir keinen Handlungsbedarf gehabt“, erklärt der Ordnungsamtsleiter. Die neuen Vorgaben besagen, dass — erstens — der verkaufsoffene Sonntag an ein Event gekoppelt sein muss, das im Mittelpunkt steht, und — zweitens — für dieses Event mehr Besucher prognostiziert werden als für das Verkaufsereignis. Das Adventsshopping in Alt-Viersen etwa erfüllte diese Voraussetzungen nicht. „Das haben wir im Vorfeld signalisiert“, sagt der Verdi-Geschäftsführer für den Bezirk Linker Niederrhein, Dominik Kofent. Die Gewerkschaft habe bei der Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage ein Anhörungsrecht. „Wir prüfen, ob die Vorgaben der Gerichte eingehalten werden. Grundsätzlich vertreten wir die Position: Keine Sonntagsarbeit im Einzelhandel, weil wir damit anderen Unternehmen Tür und Tor öffnen“, sagt Kofent. Pikant: Neben Paul Schrömbges als stellvertretendem Verwaltungschef hat SPD-Fraktionschef Manuel Garcia Limia den Dringlichkeitsbeschluss mit unterzeichnet. Er ist aktives Verdi-Mitglied.
Die neue Viersener Verordnung ist zwar eng mit dem Werbering abgestimmt, doch Hurra-Rufe aus den Reihen der Einzelhändler gibt es dafür trotzdem nicht. „Der Wegfall des verkaufsoffenen Adventssonntags ist ein herber Verlust für alle Einzelhändler, die am Weihnachtsgeschäft verdienen“, sagt Jo Classen vom Vorstand des Werberings. Überhaupt seien die Geschäftssonntage für den Einzelhandel wichtig. „Nicht nur für den Umsatz, sondern vor allem auch für die Kundenbindung. Da kommen Leute, die sonst nicht nach Viersen kämen.“ Die Einzelhändler in Alt-Viersen haben sich mit dem dauerhaften Wegfall des Adventssonntags noch nicht abgefunden. Sie wollen in diesem Jahr stattdessen für den Samstag ein Event planen.
Besonders hart trifft die neue Verordnung all jene Geschäfte, die nicht im näheren Umkreis der Veranstaltung liegen. Für sie entfallen die Verkaufssonntage komplett. Das gilt zum Beispiel für Möbel Klinkhamels an der Kanalstraße. „Für uns ist das frustrierend. Die neue Regelung schädigt den stationären Einzelhandel. Unsere Mitarbeiter machen an diesen Tagen immer viel Umsatz und bekommen außerdem Freizeitausgleich. Sie finden nicht, dass die Gewerkschaft sich zu ihrem Wohl einsetzt“, sagt Prokurist Detlef Klinkhamels.
Die Verordnung hat auch die Pläne eines Baumarkts zunichte gemacht: Er hatte für den 7. Mai eine große Flyer-Aktion geplant. Peter Busch vom gleichnamigen Möbelhaus, das an der Freiheitsstraße das „Trendwerk“ betreibt, sieht die Regelung ebenfalls kritisch: „Für uns ist eine Unterscheidung zwischen Innenstadt- und Randlage nicht nachzuvollziehen. Wir glauben, dass dies auch der größte Teil der Verbraucher so sieht.“