NRW Ab Sonntag gilt Inzidenz-Stufe 1

Kreis Viersen · Zu den Coronaschutzmaßnahmen der landesweiten Inzidenz-Stufe 1 kommen ab Sonntag verschärfte Maßnahmen hinzu. Denn dann gilt für den Kreis Viersen auch die lokale Inzidenz-Stufe 1. Was das bedeutet.

Zur landesweiten Maskenpflicht in Innenräumen kommen am Sonntag im Kreis Viersen weitere Schutzmaßnahmen hinzu.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Landesweit gilt bereits seit Montag die Inzidenzstufe 1 – ab Sonntag, 1. August, befindet sich nun auch der Kreis Viersen erneut in der lokalen Inzidenzstufe 1. Das bedeutet, zu den landesweit geltenden verschärften Corona-Schutzmaßnahmen kommen ab Sonntag weitere hinzu. Ein Beispiel: In die Hallenbäder des Betreibers NEW in Viersen und in das Brüggener Hallenbad dürfen dann nur Geimpfte, Getestete oder Genesene. Ein Negativtest darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein.

Warum ändert sich die Inzidenzstufe am Sonntag?

Wie der Kreis Viersen mitteilt, hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Einstufung am Freitag vorgenommen. Grund hierfür ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Viersen: Der Inzidenz-Wert lag bis dahin seit acht aufeinander folgenden Kalendertagen konstant über einem Wert von zehn. Damit wechselt der Kreis Viersen am übernächsten Tag, also am Sonntag, in die nächsthöhere Inzidenzstufe. Ab einem Inzidenz-Wert über 35 würde der Kreis Viersen in Inzidenzstufe 2 hochgestuft. Für Freitag meldete das Robert-Koch-Institut einen Inzidenz-Wert von 22,1 (Vortag: 21,7).

Was gilt einheitlich landesweit?

Zum Beispiel eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen, also nicht mehr nur in Geschäften, in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen, sondern unter anderem auch in Innenräumen von Gaststätten, Museen und bei Gottesdiensten. Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie. Für den Einzelhandel gilt eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene zehn Quadratmeter. Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein.

Volks- und Schützenfeste sowie der Betrieb von Diskotheken und Clubs sind mindestens bis 27. August untersagt. In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

Welche Maßnahmen der lokalen Inzidenstufe gelten ab Sonntag?

Einige. Im öffentlichen Raum dürfen sich dann etwa Angehörige aus bis zu fünf Haushalten treffen. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird. Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Draußen sind Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen erlaubt, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt. Kontaktsport ist innen und außen mit bis zu 100 Personen möglich; ein negativer Testnachweis und eine Rückverfolgung sind nötig. Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen oder Kletterparks dürfen ohne Testnachweis öffnen.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Spielbanken sind ohne Testnachweis erlaubt, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt. Bordelle und ähnliche Einrichtungen dürfen mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit öffnen.

Diskotheken und Clubs dürfen im Freien öffnen mit maximal 250 Personen (vollständig Geimpfte/Genesene zählen nicht mit). Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Test. In geschlossenen Räumen müssen diese Gäste ebenfalls ein Testergebnis vorweisen.

Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung dafür sind: negativer Testnachweis und sichergestellte Rückverfolgbarkeit. Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Test da ist und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch der Besuch der Innengastronomie ohne Testnachweis erlaubt.