Ärger über Radfahrer in der Fußgängerzone
Auch Autofahrer, die ohne Genehmigung über den Friedhof fahren, sorgen für Unverständnis.
Viersen. In der Viersener Fußgängerzone fühlt sich Paul-Otto Berlt nicht mehr richtig wohl. Grund sind die Radfahrer. Zwar ist das Radfahren in der Fußgängerzone nicht erlaubt, aber das scheint aus Berlts Sicht kaum jemanden zu interessieren. „Nicht nur dass es verboten ist. Mich stört dabei insbesondere die Rücksichtslosigkeit, mit der die Radfahrer durch die Fußgängerzone fahren. Sie klingeln noch nicht einmal.“
So wurde seine Frau von einem Radfahrer angerempelt. Zwar kam es zu keinem Sturz, aber ein blauer Fleck erinnerte noch länger an die Begegnung. Berlt fragt sich, warum das Ordnungsamt keine Kontrollen vornimmt und die Einhaltung des Verbotes kontrolliert.
Allerdings hat das Ordnungsamt hier keine Handhabe. „Es handelt sich um den sogenannten fließenden Verkehr, und der gehört dem Zuständigkeitsbereich der Polizei an. Unsere städtischen Sheriffs sprechen Radfahrer zwar an und machen sie darauf aufmerksam, dass Radfahren in der Viersener Fußgängerzone verboten ist, sie dürfen sie aber nicht anhalten“, informiert Ordnungsamtsleiter Thomas Ricker. Die Polizei, der das Problem bekannt ist, führt Kontrollen durch und verwarnt.
Aber nicht nur die Radfahrer lassen Berlt den Kopf schütteln. „Was ich auch nicht verstehen kann, ist das Befahren des Viersener Friedhofes mit einem Auto ohne entsprechende Genehmigung“, sagt Berlt. Ein Problem, dass auch Werner Halberkann, Leiter der Städtischen Betriebe, bekannt ist. „Unsere Mitarbeiter vor Ort kontrollieren und verwarnen auch“, berichtet er. Es passiere sogar, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werde, das in ein Bußgeld münden könne.
Auf dem Friedhof darf nur fahren, wer über einen Behindertenausweis mit dem G wie „Gehbehindert“ verfügt oder älter als 85 Jahre ist und bei der Friedhofsverwaltung eine Bescheinigung beantragt. Diese gilt ein Jahr und muss hinter der Windschutzscheibe liegen. Gewerbetreibende erhalten Genehmigungen für fünf Jahre.