Brüggen: 48 Minderjährige bei Razzia in Disco angetroffen
Polizei und Kreisverwaltung überprüften eine Diskothek in Brüggen. Viele Jugendliche waren jünger als 18 Jahre.
Brüggen. Sie kamen kurz nach Mitternacht, leise und schnell. Polizisten aus dem Kreis Viersen, ein Zug Bereitschaftspolizei aus Düsseldorf und Mitarbeiter des Kreisjugend- und Ordnungsamtes. Ihr Ziel: der Parkplatz einer Diskothek in Brüggen. Wer jetzt noch drin ist, wird überprüft. Rund 200 junge Leute müssen ihre Personalien angeben. Am Ende steht fest: 48 von ihnen sind noch keine 18 Jahre alt.
Unter ihnen ist auch Daniel (Name geändert) aus Niederkrüchten. Er will um Mitternacht seine Jacke abholen und nach Hause fahren. An der Garderobe muss er warten, ist erst um viertel nach zwölf draußen. Sein Vater kann ihn bei den Beamten in Empfang nehmen.
Er schimpft nicht. "Wir wissen, dass wir uns auf unseren Sohn verlassen können", sagt die Mutter später. Sie hält es für falsch, um kurz nach Mitternacht schon zu kontrollieren - "und damit Jugendliche zu kriminalisieren". Für sie ist es ein Unterschied, ob jemand nur auf seine Jacke wartet oder deutlich nach Mitternacht noch fröhlich feiert.
Nur wenigen der 48 jungen Menschen geht es wie Daniel, der tatsächlich um Mitternacht gehen wollte. Andere Jugendliche wähnen sich eigentlich in Sicherheit. Sie haben die sogenannte "Erziehungsbeauftragung". Dieses Instrument gibt es seit 2003 im Jugendschutzgesetz.
Damit können Eltern eine volljährige Person ihres Vertrauens mit der Begleitung eines Jugendlichen für einen Abend beauftragen. In Begleitung dieser Person darf dann - unter Beachtung der Alkoholrichtlinien - auch über Mitternacht hinaus gefeiert werden.
Doch nur wenige Jugendliche können diesen Schein den kontrollierenden Beamten auch vorlegen. Die meisten sagen den Polizisten, dass sie ihre Bescheinigung am Eingang dem Betreiber gegeben haben. Der bestätigt das gegenüber den Polizisten auch. Aber nach Polizeiangaben weigert er sich, diese zur Überprüfung auch vorzulegen.
An eine solche Bescheinigung zu kommen, ist kinderleicht. Viele Diskotheken bieten solche Vordrucke auf ihren Internetseiten an. Auch beim Kreisjugendamt kann man ihn herunterladen.
Dazu ein Merkblatt, das unter anderem sagt, dass die beauftragte Person nüchtern sein muss, um den Erziehungsauftrag wahrnehmen zu können. Die Eltern müssen unterschreiben, eine Personalausweiskopie beifügen und telefonisch erreichbar sein.
Welche Konsequenzen nun die Kontrolle von Brüggen nach sich zieht, ist noch nicht absehbar. "Wir werden ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängen", sagt Brüggens Bürgermeister Gerhard Gottwald.
Das habe man schon im Juni 2008 getan, als eine ähnliche Großkontrolle durchgeführt wurde und dabei etwa 120 Jugendliche auffielen. "Auch danach haben wir kleinere Kontrollen gemacht und bei Verstößen Bußgelder verhängt."
Mit jedem Verstoß erhöhe sich das Bußgeld. Wie hoch es diesmal sein wird, kann Gottwald noch nicht sagen. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen erhielten im Sommer 2008 einen Brief des Kreisjugendamtes, in dem sie an ihre Aufsichtspflicht erinnert wurden.
"Damit wird es diesmal nicht getan sein", sagt Kreis-Pressesprecher Kaspar Müller-Bringmann. "Einige der Eltern werden Besuch vom Jugendamt bekommen."