Gegen den Durchgangsverkehr
Der Verkehrsausschuss hat entschieden: Das Verbot für Kraftfahrzeuge wird beibehalten, dabei gilt „Anlieger frei“.
Viersen. Die Regelung „Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge, Anlieger frei“ wird beibehalten — einstimmig hat der Viersener Ausschuss für Ordnung und Straßenverkehr diesen Beschluss für die Heimer- und Helenenstraße zwischen Kölnische und Gladbacher Straße gefasst. Der entsprechende Vorschlag kam von der Verwaltung. Damit wurde dem Antrag zahlreicher Anwohner Helenabrunns und den Verantwortlichen der örtlichen Kirchengemeinde St. Helena entsprochen.
Die Diskussion läuft schon lange. Nach dem Antrag im Jahr 2010 lief seit dem Frühjahr 2011 ein zweiteiliger Versuch: Zunächst wurde die Helenabrunner Ortsdurchfahrt für den Verkehr gesperrt. Nach den Sommerferien 2011 wurde dann die Einfahrt an der Kölnischen und Gladbacher Straße für den Anliegerverkehr freigegeben.
In dieser Zeit fielen Autofahrer auf, die sich nicht an das „Tempo 30“ hielten oder so auf der Straße parkten, dass der Verkehr teils blockiert wurde. Vor allem zwischen Kirche und Kölnischer Straße wurde die Fahrbahn durch Parker auf beiden Seiten verengt.
Während die Meinungen der Anlieger über Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs auseinandergehen, ist zumindest der Lkw-Verkehr im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gladbacher Franziskus-Krankenhauses beendet: Die Baumaßnahme hat, so hieß es im Ausschuss, nicht zu der erwarteten Belastung im Ortsteil der Nachbarstadt geführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, durch eine optimierte Beschilderung dafür zu sorgen, dass das Durchfahrverbot frühzeitig auf der Kölnischen und Gladbacher Straße erkannt wird. Die Abschnitte der Helenenstraße und des Ummertalwegs außerhalb der Bebauung sollen für Lkw mit Ausnahme von Linienverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr tabu sein. Mit baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird sich der Ausschuss noch beschäftigen.