Jugendlicher zieht Pistole
Da die beiden Pistolen scharfen Waffen so sehr ähnelten, fallen sie als "Anscheinwaffen" laut Polizei unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und dürfen daher nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.
Viersen. Die Polizei hat in Viersen zwei Jugendliche entdeckt, die täuschend echt aussehende Pistolen bei sich hatten. Bei einer Routine-Streife fielen den Beamten die beiden 15 und 16 Jahre alten Viersener auf. Der ältere hatte eine Waffe in der Hand. Als er die Polizisten entdeckte, zog er ein zweites, ebenfalls sehr echt wirkendes Exemplar aus seinem Hosenbund. Nach deutlicher Aufforderung der Beamten legte er beide Waffen beiseite.
Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um frei käufliches Kinderspielzeug, um so genannte Softairwaffen, handelte. Da die beiden Pistolen jedoch scharfen Waffen so sehr ähnelten, fallen sie als "Anscheinwaffen" laut Polizei unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und dürfen daher nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.
Die beiden Jungendlichen erzählten, dass sie mit den - noch geladenen - Softairwaffen "gespielt" und sich gegenseitig beschossen hätten. Gegen das Duo erstatteten die Beamten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Pistolen wurden sichergestellt und sollen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vernichtet werden.
Die Kreispolizei warnt vor dem Gebrauch solcher Softair-"Spielzeuge", die auf jeder Kirmes zu kaufen sind. Und zwar sowohl wegen der Verletzungsgefahr durch die bis zu 100 Stundenkilometer schnellen Geschosse (selbst wenn sie nur 0,2 Gramm schwer sind) als auch wegen der Verwechslungsgefahr bei "Anscheinwaffen":
Als vermeintlich schwer Bewaffneter laufe man Gefahr, von Sicherheitskräften oder der Polizei verletzt zu werden, heißt es von der Behörde. Die Jugendlichen seien sich dieser Gefahr oftmals nicht bewusst und reagierten daher nicht immer sofort richtig auf Aufforderungen der Polizei.