Kreis Viersen: Lichtschranke gegen Raser
Neueste Technik hilft den Beamten an den Straßen im Kreis, zu schnelle Autos und Motorräder zu erwischen.
Kreis Viersen. 70 Stundenkilometer darf man fahren auf der L39 zwischen Grefrath und Wankum. Es ist eine so genannte Unfallhäufungsstrecke. Denn viele Menschen am Steuer sehen bei der breiten und gut ausgebauten Straße nicht ein, warum sie nicht auch 100 oder noch schneller fahren dürfen.
Doch es sind die Einmündungen, die tückisch sind. Wer da langsam rauskommt, hat keine Chance, rechtzeitig weg zu sein, bevor derjenige da ist, der mit so hoher Geschwindigkeit über die Landstraße fliegt. Deshalb stehen Polizeihauptkommissar Dieter Schwerdtfeger und sein Kollege Polizeikommissar Karsten Andrey öfter mal irgendwo an der L39 - und messen die Geschwindigkeit.
Dabei hilft ihnen neueste Technik. Gerade mal 50 Zentimeter in der Länge misst das Wunderding, ausgestattet mit Lichtschrankentechnik. Vorbei die Zeiten, wo die Polizei eine gerade Strecke und freie Sicht brauchte, um Raser anzuvisieren. 50 Zentimeter müssen es gerade einmal sein, das Gerät muss mit der gleichen Neigung aufgebaut werden, die die Straße hat - und dann kann es losgehen.
Fünf Punkte sind auf diesem halben Meter untergebracht: Drei messen die Geschwindigkeit, zwei den Abstand des gemessenen Fahrzeugs zum Gerät. Daran sehen die Beamten, auf welcher der beiden Fahrspuren das gemessene Fahrzeug unterwegs war. Denn mit dem neuen Gerät können sie gleichzeitig in beide Richtungen operieren. Zwei unauffällige Kameras gehören zur Ausrüstung und zwei kleine Blitzgeräte.
Alles ist über Funk mit einem Rechner im Fahrzeug der Polizisten verbunden. Hier sitzt Karsten Andrey und bekommt die Bilder der Raser sofort auf den Bildschirm. Von vorne und von hinten. Denn beide Kameras bekommen das Signal von der Lichtschranke zum Auslösen. Damit sind auch jene Zeiten vorbei, in denen Motorradfahrer sogar Faxen machten, wenn sie von vorn geblitzt wurden - ihr Kennzeichen war nicht drauf, sie konnten meist nicht ermittelt werden.
Gleich der erste, der an diesem Tag erwischt wird, ist ein Motorradfahrer. 86 Kilometer in der Stunde hatte er drauf - dafür muss er ein Verwarngeld zahlen. Ab 21 Stundenkilometern zuviel ist die Übertretung eine Ordnungswidrigkeit und es gibt Punkte.
Weil bei der Berechnung noch eine Messtoleranz von drei Kilometern pro Stunde abgezogen wird, sind es also die 94 Stundenkilometer, bei denen es für die Autofahrer an dieser Stelle sehr ernst werden kann.