Kriminalität im Kreis Viersen „Wir ermitteln, wenn Gefahr droht“

Kreis Viersen. · Seit knapp vier Wochen sucht die Polizei eine Frau aus Brüggen. Ein Beispiel von rund 800 Fällen im Jahr im Kreis Viersen.

Antje Heymanns ist die Pressesprecherin bei der Kreispolizeibörde in Viersen.

Foto: Polizei Viersen

Seit knapp vier Wochen wird Zureya H. aus Brüggen vermisst. Noch immer fehlt jede Spur von der 55-jährigen Frau - trotz einiger Hinweise. Auch mit Hubschraubern wurde die Vermisste bereits gesucht.

Die Polizei im Kreis Viersen suchte auch eine Frau aus Viersen-Dülken, die mehrere Wochen vermisst wurde; sie wurde wohlbehalten gefunden. Im Schnitt muss die Polizei im Kreis Viersen am Tag mehr als zwei Vermisstenfälle bearbeiten, insgesamt rund 800 im Jahr. Oft bleibt die Suche verborgen, außer, Hubschrauber kreisen oder eine Hundertschaft ist im Einsatz.

Gibt es neue Erkenntnisse zu der Vermissten aus
Brüggen?

Antje Heymanns: Bei der Fahndung haben wir Hinweise darauf, dass sie sich eventuell im Hochsauerlandkreis aufhalten könnte. Wir haben die Fahndung (auch öffentlich) in diesen Bereich hinein forciert. Bisher haben wir aber keine konkreten Hinweise auf ihren Aufenthaltsort bekommen. Die vagen Hinweise, die sich ansonsten ergeben haben, sind leider in der Bearbeitung bislang ohne Erfolg verlaufen. Wir haben keine konkreten Hinweise auf den aktuellen Aufenthaltsort der Frau.

Was unternimmt
die Polizei jetzt?

Heymanns: Da es zur Zeit keine neuen Erkenntnisse oder Ermittlungsansätze gibt, wird weiterhin öffentlich und intern nach der Frau gefahndet.

Wann wird die Kreispolizei Viersen aktiv, wenn ein Mensch als vermisst
gemeldet wird?

Heymanns: Zu den Kriterien für eine Personensuche gibt es keine pauschalen Antworten. Das ist sehr speziell und einzelfallabhängig. Die Intensität richtet sich naturgemäß nach der Einschätzung auf die konkrete Gefährdungslage. Zudem nach dem Alter und den Umständen des Einzelfalls. Bei vermissten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden wir immer aktiv.

Welche Kriterien
werden geprüft?

Heymanns: Dazu gehören: Wie lange ist der Mensch schon vermisst? Wie wahrscheinlich ist es, dass er mit Bahn/Zug oder anderen Verkehrsmitteln den Bereich verlassen hat? Könnte er Opfer einer Straftat sein oder plant er einen Suizid? War er schon öfter vermisst („Streuner“)? Ist er dement oder sonst aufgrund des Alters hilflos, orientierungslos oder gesundheitlich gefährdet? Anhand dieser Prüfung werden mögliche Suchmaßnahmen etwa mit Hubschrauber, Mentrailer-Hunden, Suchtrupps oder einer Einsatzhundertschaft im Einzelfall erwogen und gegebenenfalls durchgeführt. In vielen Fällen wird das häusliche Umfeld durchsucht, etwa Dachbodenverstecke, Waschmaschine, Keller oder Gartenhaus. Die Suche ist immer individuell auf den Einzelfall abgestimmt. Öffentlichkeitsfahndungen wie jetzt nach der Frau aus Brüggen sind dabei die Ausnahme.

Was unternimmt die Polizei bei Kindern oder
Jugendlichen?

Heymanns: Menschen unter 18 Jahre gelten als vermisst, wenn sie sich aus ihrem üblichen Umfeld entfernt haben. Nach der Vermisstenmeldung sehen sich die Ermittler alles an, was bisher über diesen Jugendlichen bekannt ist. Kommen sie zu dem Schluss, dass es sich um ein normales Verschwinden handelt, werden trotzdem die Standard-Suchmaßnahmen wie das Nachschauen an bekannten Treffpunkten, bei Bekannten und Freunden, vielleicht auch bei den Eltern, die das Sorgerecht nicht mehr haben, oder am Bahnhof ausgeführt sowie die polizeiliche Fahndung eingeleitet.

 Wie sieht es bei vermissten Erwachsenen aus?

Heymanns: Angehörige und Freunde sind oft enttäuscht, wenn sie das erwachsene Kind, den Partner oder die Tante vermisst melden wollen, aber die Polizei keine Anzeige aufnimmt. Grundsätzlich darf jeder Erwachsene bestimmen, wohin er geht, wo er bleibt – und wem er mitteilt, wenn sich in seinem Leben etwas ändert. Wer statt zum Zigarettenautomaten zu gehen nach New York fährt, der darf das. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, für eine, vom vermeintlich Vermissten vielleicht nicht gewünschte, Familienzusammenführung zu sorgen. Die Polizei ermittelt deshalb bei Erwachsenen nur, wenn eine Gefahr zu befürchten ist.

(busch-)