Kriminelle Jugendliche: „Staatsanwalt für den Ort“

Das neue Projekt ist durch eine Neuregelung der Zuständigkeit der Jugendstaatsanwälte gekennzeichnet. Die Zuständigkeit dieser Staatsanwälte richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort der jeweiligen Beschuldigten.

Viersen. Bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ist ein neues Projekt eingeführt worden, das auch den Amtsgerichtsbezirk Viersen betrifft (Stadt Viersen, Niederkrüchten, Schwalmtal). Seit dem 1. Januar gibt es den „Staatsanwalt für den Ort“. Das Projekt ist durch eine Neuregelung der Zuständigkeit der Jugendstaatsanwälte gekennzeichnet.

Die Zuständigkeit dieser Staatsanwälte richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort der jeweiligen Beschuldigten. Durch diese „örtliche Konzentration“ sei sichergestellt, dass die Juristen einen besonders guten Einblick in das Lebensumfeld ihrer Klientel gewännen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Bereits seit längerem gibt es bei dieser Behörde, in Zusammenwirken mit Polizei und Jugendämtern, ein Programm zur Bekämpfung der Kriminalität von jugendlichen Intensivtätern, kurz JIT. Es betrifft junge Menschen, die strafrechtlich bereits massiv in Erscheinung getreten sind. Im Vordergrund stehen beschleunigte Verfahren und eine enge Kooperation der beteiligten Einrichtungen.

Erkenntnisse aus diesem Programm sollen nun, in Form von „Staatsanwalt vor Ort“, auch für die Bekämpfung der allgemeinen Jugendkriminalität genutzt werden. Red