Landgericht Mönchengladbach Haftstrafen wegen schweren Raubes und Einbrüchen
Viersen/Mönchengladbach · Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer wie angeklagt im November 2020 einen 28-Jährigen in dessen Wohnung geschlagen und mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. Sie wurden auch wegen weiterer Delikte verurteilt.
(eva) Zwei 25 und 29 Jahre alte Viersener sind vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach wegen schweren Raubs, diversen Wohnungseinbrüchen sowie Diebstählen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Einige geringfügigere Delikte wie Nötigung, ein Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter Drogeneinfluss wurden eingestellt. Der jüngere der beiden muss vier Jahre und neun Monate, der 29-jährige Angeklagte fünf Jahre und neun Monate verbüßen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die führende Tat, ein Überfall auf einen 28-Jährigen in dessen Wohnung im November 2020, sich wie angeklagt und von Zeugen übereinstimmend geschildert abgespielt hatte. Demnach habe der 25-Jährige dem Geschädigten unmittelbar nach Betreten der Wohnung mehrere Schläge ins Gesicht sowie auf den Oberkörper zugefügt, während der 29-Jährige den Mann mit einer Schreckschusspistole bedroht hatte, um von diesem Geld und Drogen zu erhalten.
Während der 25-Jährige die Tat bereits zu Prozessbeginn eingeräumt hatte, hatte der 29-Jährige eine Beteiligung zunächst geleugnet. Nachdem mehrere Zeugen ihn vor Gericht zweifelsfrei als den Mann mit der Waffe identifiziert hatten, räumte er seinen Tatbeitrag ein.
Ein minderschwerer Fall wie von der Verteidigung angeführt sei durch die Tatbegehung durch zwei Personen und den Vorhalt der Schreckschusspistole nicht gegeben. „Auch wenn die Verletzungen des Geschädigten vielleicht nicht schwer sind, sind Schläge ins Gesicht sicher durchaus beeindruckend“, so der Vorsitzende Richter Helmut Hinz.
Darüber hinaus sollen die beiden Männer zwischen Juli 2019 und Juni 2021 – teils gemeinsam – diverse Einbruchsdiebstähle und Raubdelikte in Häuser und Gaststätten in Viersen begangen haben. Die Kammer zeigte sich auch in diesen Fällen überzeugt, dass sich die Taten so wie angeklagt zugetragen haben und die Angeklagten jeweils beteiligt gewesen seien. Die Taten seien „wie Routine abgelaufen“. Die Staatsanwältin hatte für den 25-Jährigen sieben Jahre und für den 29-Jährigen sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidiger hatten drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.