Missbrauch in Viersen „Ich möchte nicht befummelt werden“

Viersen/Mönchengladbach. · Im Missbrauchsprozess gegen einen 39-jährigen Viersener wurden vor dem Landgericht jetzt die Chat-Protokolle verlesen.

„Ich vertraue Dir, möchte aber nicht mehr befummelt werden“, antwortet das Mädchen laut Chatprotokoll eines Messenger-Dienstes seinem Onkel auf den Vorwurf, es würde ihm nicht mehr vertrauen und ihn anlügen. Im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach verlas die Kammer am Donnerstag Auszüge aus Chatverläufen zwischen einem Viersener Angeklagten und seiner heute elf Jahre alten Nichte.

Der 39-Jährige soll das Mädchen seit 2015 sexuell und überwiegend schwer missbraucht haben. Das Kind und sein jüngerer Bruder waren dem Mann von den in Aachen lebenden Eltern häufig zur Betreuung anvertraut worden, hatten sich regelmäßig und über mehrere Tage in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten. Teilweise soll der Junge Zeuge der Übergriffe gewesen sein.

Ebenfalls angeklagt ist ein 39-Jähriger aus Krefeld, der seine heute elfjährige Tochter seit 2016 missbraucht haben soll. Beide Männer sollen sich auch gemeinschaftlich an den Mädchen vergangen haben. In den Chatverläufen zwischen Onkel und Nichte äußert der Viersener mehrfach seine Eifersucht auf den Mitangeklagten, wirft der Nichte vor, sie würde den anderen Mann ihm vorziehen. Er selbst sei „nur zweite Wahl“, das Mädchen breche ihm durch sein Verhalten das Herz. Er beschwört sie: „Zeige mir, wie sehr Du mich liebst.“ Klagen, dass er abgewiesen werde, wechseln sich mit Drohungen ab. Auf die Ankündigung des Mädchens, sie werde noch die Ferien bei ihm verbringen, dann „Mama und Papa sagen, dass ich es nicht mehr will“, antwortete der Angeklagte, dass er ihr dann Internet sowie Karte sperren lasse. An anderer Stelle schreibt er: „Ohne mich würdest Du in Aachen verrecken, ich kümmere mich um Dich.“ Als er erklärt, „nur Liebe“ zu wollen, erwidert das Mädchen: „Wenn ich sage, dass ich nicht will, bist Du sauer und angepisst.“ In einem zweiten Chat kündigt der Mann an, sich eine andere Person zu suchen, wenn sie ihn nicht mehr wolle: „In Zukunft läuft alles anders, dann gibt es kein Taschengeld mehr.“

Bereits in der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass beide Männer ein auf Belohnung und Gewöhnung ausgerichtetes System mit regelmäßigen Geld- und Sachgeschenken etabliert hätten. So seien die im Tatzeitraum sechs bis elf Jahre alten Mädchen zur Duldung der sexuellen Handlungen bewegt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Polizisten aussagen, die mit der Auswertung der sichergestellten Handys befasst waren.