Kriminalität in Viersen Straftaten am Busbahnhof in Viersen haben für die Polizei Priorität

Viersen · Die Lage am Busbahnhof hat sich nach Einschätzung der Polizei zuletzt positiv entwickelt. Auf welche Maßnahmen sie weiterhin setzt.

Die Polizei verzeichnete im September 31 im Bereich Busbahnhof und Rathausmarkt angezeigte Straftaten.

Foto: Nadine Fischer

Insgesamt 31 angezeigte Straftaten im Bereich des Viersener Busbahnhofs hat die Polizei im vergangenen Monat verzeichnet – in diesem Monat sind es aktuell drei (Stand: 14. Oktober). Das sei erfreulich, aber: „Die Polizei bleibt auch bei dieser positiven Entwicklung am Ball, analysiert in engen Abständen die Entwicklungen und führt die erarbeiteten Konzepte fort“, teilt eine Polizei-Sprecherin mit. Die Straftaten im Bereich des Busbahnhofs würden durch einen dafür bereitgestellten Sachbearbeiter priorisiert und spezialisiert bearbeitet. Die Sprecherin betont zudem, es gebe einen engen Austausch mit den Verantwortlichen der Stadt und des Kreises Viersen.

In der ersten Oktoberwoche hatte die Polizei mitgeteilt, dass alle zwölf zwischen Mai und September rund um den Rathausmarkt begangenen Raubüberfälle aufgeklärt seien. Ermittelt wurden 21 Tatverdächtige zwischen 13 und 18 Jahren. Sechs der Tatverdächtigen waren zum Tatzeitpunkt jünger als 14 und damit nicht strafmündig. „Die Identifizierungen der insgesamt 21 jungen Menschen verlief erfolgreich und die weiteren Ermittlungen diesbezüglich dauern an“, sagt die Polizei-Sprecherin.

Seit Mai bis Anfang Oktober wurden 104 Straftaten angezeigt

Insgesamt waren seit Mai bis Anfang Oktober 104 Straftaten rund um den Rathausmarkt angezeigt worden. Seit Jahresbeginn waren es insgesamt 170 Straftaten. Von den 31 allein im September angezeigten Straftaten seien drei Raubdelikte gewesen, berichtet nun die Polizei-Sprecherin. „Bei den anderen Delikten handelte es sich unter anderem um Ladendiebstahl, Urkundenfälschung, aber auch Beleidigungen und Körperverletzungen.“ Bei den drei im Oktober angezeigten Taten handelt es sich ihr zufolge um zwei Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und ein Betäubungsmittel-Delikt.

Die Polizei-Sprecherin zählt verschiedene präventive Maßnahmen auf, die aktuell im Zusammenhang mit dem Rathausmarkt angewendet werden. So würden etwa für jugendliche Intensivtäter, die im Bereich Busbahnhof und Umgebung mehrmals straffällig geworden sind, Bereichsbetretungsverbote mit einer Dauer von drei Monaten ausgesprochen. Derzeit seien weitere Betretungsverbote in Vorbereitung. Ein weiteres Mittel sei die Gefährderansprache, bei minderjährigen Tätern aber nur mit oder über die Erziehungsberechtigten. Es gebe, vorwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden, vermehrt polizeiliche Präsenzstreifen, unter anderem auch in Kooperation mit dem Ordnungsamt. Allein im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 habe es mehr als 530 Präsenzstreifen gegeben. Hinzu kommen, wie sie weiter berichtet, verstärkte Fußstreifen durch Bezirksdienst und Kontaktaufnahme mit Anwohnenden, außerdem zum Informationsaustausch regelmäßige Treffen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und Jugendämtern. Weiterhin gebe es eine enge Kooperation mit der Landesinitiative „Kurve kriegen“.

Seit Mitte 2021 beteiligt sich die Polizei im Kreis Viersen an der Landesinitiative „Kurve kriegen“, einem Präventionsprojekt für jugendliche Straftäter. Einer der nun im Zusammenhang mit den Raubüberfällen am Rathausmarkt ermittelten jugendlichen Täter stehe im Zusammenhang mit der Initiative, informiert die Polizei-Sprecherin auf Anfrage. „Dieser Jugendliche hat unsere Initiative aber vorzeitig abgebrochen. Es fehlte seitens der Sorgeberechtigten und auch von ihm das Interesse mit zu wirken.“

Die Teilnahme an der Initiative „Kurve kriegen“ sei grundsätzlich lediglich dann eine Option, wenn Kinder und Jugendliche in einem Alter zwischen acht und 15 Jahren straffällig werden: „Da die Initiative kriminalpräventiv möglichst frühzeitig ansetzt“, erläutert die Polizei-Sprecherin. Als sogenannte „Eintrittskarte“ für „Kurve kriegen“ müssten bestimmte Risikofaktoren vorliegen: eine rechtswidrige Tat oder drei Eigentumsdelikte. Außerdem bedürfe es einer Einwilligung aller Sorgeberechtigten. Die Teilnahme sei freiwillig.

Die Polizei dürfe Beschuldigte nicht zu irgendwelchen Erziehungsmaßnahmen zwingen, betont die Sprecherin. „Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Jugendgerichten.“ Dabei sei zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest) zu unterscheiden.