Verkehrsteilnehmer müssen laut Verwaltung ab Donnerstag Folgendes beachten: Der südliche Teil des Neumarkts steht weder als Park- noch als Straßenfläche zur Verfügung. Der nördliche Teil kann an allen Tagen genutzt werden - mit Ausnahme des Donnerstags (Markierungsarbeiten ab 13 Uhr) und des Samstags (Wochenmarkt). Die Zufahrten über Nordgraben, von der Viersener Straße aus und über die Straße "Am Neumarkt" sind daher nicht oder nur teilweise möglich. Der Nordgraben ist in dieser Zeit in Höhe des Neumarkts eine Sackgasse, die Zufahrt zur Straße "Domhof" für Anlieger frei.
Die Corneliusstraße ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Dafür ist die Einbahnstraßenregelung in der Straße "Cap Horn" aufgehoben, das Kaiser-Wilhelm-Denkmal kann umfahren werden.
Die Niederrheinwerke weisen darauf hin, dass die Linien 083 und 085 vom 25. Juni bis einschließlich 1. Juli die Haltestellen Schulstraße und Alter Markt nicht anfahren.