Viersen-Mackenstein Gericht: Gewerbegebiet Peschfeld rechtens
Viersen. · Badhändler Reuter wollte dort expandieren, doch die Anwohner erhoben Klage.
Knapp drei Jahre nach dem öffentlichen Protest von Anwohnern aus Viersen-Mackenstein gegen ein geplantes Logistikzentrum des Badhändlers Reuter hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren befunden: Der „Bebauungsplan 272 Gewerbegebiet Mackenstein-Peschfeld“ ist rechtens (AZ: 10D8/17.NE). Freilich: Der Badhändler, der rund 400 Mitarbeiter in Viersen beschäftigt und weitere Stellen schaffen wollte, hat sich längst umorientiert; er wird Viersen verlassen und seine neue Firmenzentrale in Mönchengladbach
bauen.
Bei der Viersener Stadtspitze sorgte die Entscheidung des zehnten Senats für Erleichterung: „Wir freuen uns natürlich sehr“, sagte Bürgermeisterin Sabine Anemüller. „Endlich haben wir eine Grundlage, dass wir das Gewerbegebiet vermarkten können.“ Sie betonte: „Die Nachfrage ist hoch, ich bin sehr guter Dinge, dass sich das schnell füllt.“
Stadt will Gewerbe ansiedeln, das auch Arbeitsplätze schafft
Rund 100 000 Quadratmeter stehen auf dem Areal für Gewerbe zur Verfügung; sie sollen in Grundstücke von 10 000 bis 30 000 Quadratmeter aufgeteilt werden. „Es geht uns nicht darum, dort einen Logistiker anzusiedeln, der eine Riesenhalle da hinsetzt und nur drei Arbeitsplätze schafft“, betonte die Bürgermeisterin. „Wir wollen dort Gewerbebetriebe ansiedeln, die auch Arbeitsplätze mitbringen.“
In seinem Antrag auf rechtliche Überprüfung des Bebauungsplans hatte ein Anwohner eine Zunahme des Verkehrslärms durch die Erweiterung des Gewerbegebiets gerügt. „Dieser Antrag hatte keinen Erfolg“, erklärte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts auf Anfrage unserer Redaktion. „Nach Auffassung des Senats hat der Stadtrat für eine Reduzierung des Verkehrslärms gesorgt, beispielsweise, indem eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen ist und lärmoptimierter Asphalt verbaut werden soll.“
Das Urteil wurde zunächst mündlich verkündet, die schriftliche Fassung soll den Verfahrensbeteiligten in den kommenden Wochen zugestellt werden. „Ich war mir sicher, dass wir gut aufgestellt waren“, erklärte die Bürgermeisterin. „Aber vor Gericht weiß man ja nie.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Anemüller hält es für unwahrscheinlich, dass der Kläger davon Gebrauch machen wird, „so klar und eindeutig, wie das Gericht gesprochen hat“. Sie bedaure, dass sich der Badhändler gegen den Standort Viersen entschieden habe. „Wir haben ihm den Weg geebnet und uns nach der Decke gestreckt, im Stadtrat eine Beschlusslage erwirkt, die seinen Wunsch nach Expansion ermöglicht hat.“ Das Normenkontrollverfahren hätte ihn nicht abhalten müssen, so Anemüller. Reuter ist einer der größten Steuerzahler in Viersen. Frühestens Ende 2020 wird der Badhändler die Kreisstadt verlassen.