VIE bleibt auf allen Schildern

Kreisausschuss schließt sich den Bedenken der Kreisverwaltung an.

Kreis Viersen. Der Kreisausschuss für Bauen, Umwelt, Verbraucherschutz und Ordnung hat folgenden Beschluss gefasst: Nach wie vor wird es keine neuen KFZ-Kennzeichen mit KK (für Kreis Kempen/Krefeld) geben, es bleibt also überall beim VIE.

Die Frage war, ob in den kommenden Monaten die Verordnung für Fahrzeugzulassungen so geändert wird, dass die alten Kennzeichen wieder erlaubt werden. Davon hielten die Verwaltung und der Ausschuss allerdings überhaupt nichts. Lediglich Ausschuss-Vorsitzender Hans Joachim Kremser und Hans Smolenaers (beide SPD) enthielten sich der Stimme.

Die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer hatte dies angeregt, wollte dadurch wieder ein Stück Heimatgefühl vermitteln. 19 Kommunen hatten zuletzt auch davon Gebrauch gemacht und sich wieder für die alten Kennzeichen entschieden, die im Zuge der Gebietsreform in den Jahren 1966 bis 1975 ausgelaufen waren.

Der Ausschuss schloss sich den Bedenken der Kreisverwaltung an. Diese waren: Durch die Wiedereinführung würde man die seit der Gebietsreform entstandenen Kreis- und Stadtidentitäten infrage stellen, das Markenzeichen der Kreise und kreisfreien Städte würde aufgegeben, neben dem Aufwand bei den Zulassungsstellen und Rechenzentren.

Außerdem würde bei einer Ausweitung aus polizeilicher und ordnungsbehördlicher Sicht eine schnelle Wiedererkennbarkeit und Zuordnung durch Zeugen und Polizeibeamte erschwert.

Außerdem beschäftigte sich der Ausschuss mit der Fortschreibung des Regionalplanes. Es geht um die Aufstellung von planerischen Leitlinien. Die Kreise, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, zu den Entwürfen bis zum 30. März Stellung zu nehmen. Der Regionalrat will dann voraussichtlich Ende Juni beschließen.

Für die Verwaltung sind viele Aussagen in dem Entwurf noch zu unbestimmt. Daraus ließen sich mögliche Verfahrensschritte und Ergebnisse nicht konkret genug einschätzen — mehr Effizienz sei nötig. Positiv beurteilt wurde eine bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsflächen.

Bei der Windenergie wird die Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan abgelehnt. Hier reiche es völlig aus, wenn in den Nutzungsplänen derartige Zonen ausgewiesen würden. Dadurch hätten Kreis und die Kommunen ein größeres Mitspracherecht. cc