Kampf gegen Corona Ab Karsamstag: Testzentrum in St. Tönis

Tönisvorst · An der Willicher Straße 6 kann man ab dem 3. April den Schnelltest machen und bei negativem Ergebnis seine Shoppingtour antreten.

Schnelltests ab Samstag auch an der Willicher Straße 6 in St. Tönis.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

An Karsamstag, 3. April, öffnet an der Willicher Straße 6 in St. Tönis ein Zentrum für die kostenlose „Bürgertestung“. „Wenn wir die lokalen Dienstleister und Einzelhändler im Ortskern sinnvoll unterstützen wollen, bietet es sich an, ein Testzentrum unmittelbar an den Anfang der Fußgängerzone zu setzen“, sagt Bürgermeister Uwe Leuchtenberg. Das Testzentrum Rheinland bietet als privater Anbieter dort ab dem 3. April Schnelltests an.

Er habe sich mit den anderen Fraktionen in der Stadt kurzgeschlossen, sagt Leuchtenberg. Man habe sich einige Ladenlokale angesehen und sich schließlich als geeigneten Standort für die Willicher Straße 6 entschieden, direkt am Anfang der Fußgängerzone gelegen. Das Ladenlokal ist normalerweise das Büro der SPD gegenüber der Bäckerei Steeg. Der Parkplatz Pastorswall ist nur ein paar Schritte entfernt.

Seit dem 31. März kann man im Kreis mit tagesaktuellem negativen Corona-Test und Termin einkaufen oder ins Kosmetik-Studio gehen – trotz 100er Inzidenz. Mit dem neuen „niedrigschwelligen Angebot“ erhöhten sich die Testkapazitäten. Leuchtenberg: „Gerade in der Ferienzeit sehr sinnvoll, weil die eine oder andere Arztpraxis auch mal Urlaub hat.“

Der Bürgermeister lobt die Unterstützung aus vielen Richtungen, hebt etwa „action medeor“ hervor. Oder auch den Vermieter, der der Stadt kurzfristig die Untervermietung der Räume erlaubte. Kreis Viersen und Politik gaben grünes Licht. Der Start schon ab Samstag sei „ehrenamtlichen Kräften des Notarztdienstes zu verdanken, die jetzt kurzfristig mit Personal einspringen“. Geöffnet ist an dem Tag von 10 bis 13 Uhr. Reguläre Öffnungszeiten: Mo bis Fr, 10 bis 15 Uhr, bei Bedarf kurzfristig erweiterbar.

Das Testzentrum ist offiziell vom Kreis Viersen mit der Durchführung der sogenannten Bürgertests nach § 4a Coronavirus-Testverordnung beauftragt. Demnach haben Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Bundesgebiet Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (§ 6 Absatz 2 Nr. 4 Coronavirus-Testungsverordnung). Zur Feststellung des Anspruchs: Personalausweis oder Ausweispapiere mitbringen.

Sollte ein Schnelltest positiv ausgefallen sein, hat das Zentrum nach eigener Aussage die Möglichkeit, im Anschluss einen PCR-Test zur Überprüfung des Ergebnisses durchzuführen. Dies sei für den Kunden kostenlos, ebenso wenn der Kunde nachweislich Kontakt zu einer infizierten Person hatte (KP1) oder die Corona-Warn-App ausgelöst wurde. Darüber hinaus bietet das Zentrum kostenpflichtige PCR-Tests für Selbstzahler an, die etwa für Reisen benötigt werden.

Die Probenentnahme erfolgt durch einen Abstrich im Mund- und/oder Nasenrachenraum. Das Testzentrum arbeitet mit Ärzten und medizinisch geschultem Personal. Es wird um Terminbuchung gebeten. Aktuell unter 01520 71 74 975 oder per E-Mail:

Eine Website mit Anmeldemöglichkeit wird freigeschaltet: