Prozess in Krefeld Diebstahl oder doch nur Vergesslichkeit?
Willich/Krefeld. · Ein 44-Jähriger wurde verdächtigt, in die Wohnung seiner ehemaligen Vermieterin in Willich eingebrochen zu haben. Ob es überhaupt einen Einbruch gab, ist aber ungewiss.
Vor dem Krefelder Amtsgericht ist jetzt das Urteil gegen einen 44-jährigen Düsseldorfer gefallen: Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf des Wohnungseinbruchs-Diebstahls freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, im Juli 2018 in eine Willicher Wohnung eingebrochen zu sein, als sich die Eigentümerin im Urlaub befand. Dabei soll er sich Zutritt über die Tür des Wintergartens verschafft haben. Gestohlen worden seien unter anderem eine Geldbörse, in der sich 50 Euro befanden, ein Goldring mit Diamant im Wert von etwa 600 Euro, eine Goldkette sowie zwei Designer-Ohrstecker.
Die Geldbörse tauchte später wieder auf. Sie befand sich in der zur Wohnung gehörenden Garage, genauer in einem Rucksack, der in einem Fahrradkorb abgelegt war. Die 50 Euro waren nicht entwendet worden. Der Schmuck sei hingegen verschwunden geblieben.
Angeklagter hat eigene
Erklärung für Verlust
Der 44-Jährige auf der Anklagebank, der zum Tatzeitpunkt eine Wohnung in jenem Haus angemietet hatte, bestritt vehement, bei seiner ehemaligen Vermieterin eingebrochen zu haben: „Ich hatte ein gutes Verhältnis zu ihr. Meine Lebensgefährtin und ich haben ihr viel geholfen“, sagte der Düsseldorfer. Er glaube, dass die Tochter der Frau die Geldbörse in den Rucksack gelegt und Letzteren dann, als sie mit ihrer Mutter in Urlaub fahren wollte, im Fahrradkorb vergessen hatte.
Die 57-jährige Wohnungsinhaberin sagte im Zeugenstand aus, dass sie meinte, die Börse habe sich kurz vor der Urlaubsfahrt auf dem Wohnzimmertisch befunden, und ihr ehemaliger Mieter habe das „mit dem Fahrradkorb im Anschluss arrangiert“. Und deshalb sei bei ihr der Verdacht entstanden, dass er auch für den verschwundenen Schmuck verantwortlich sei. Wobei sie nur von dem Verlust des Goldrings mit Diamant redete: „Den finde ich nicht mehr.“
Der Vorsitzende Richter entschloss sich nach kurzer Beratung mit den beiden Schöffinnen, den Angeklagten freizusprechen. Es gebe keine Gewissheit, dass überhaupt ein Einbruch stattgefunden habe und dabei etwas gestohlen worden sei, erläuterte der Vorsitzende.
Das Geld habe sich schließlich noch in der später aufgefundenen Börse befunden und den Schmuck „hat die Dame eventuell nur verlegt“, so der Richter.