St. Töniser Innenstadt GUT beantragt Kaufkraft-Analyse

Tönisvorst · Anlass ist die Sorge von CDU und FDP über den ­möglichen Kaufkraftverlust in St. Tönis.

Manch einer befürchtet einen Verlust der Kaufkraft in der St. Töniser Innenstadt, wenn das Verwaltungsgebäude an den Wasserturm verlegt wird (Archivfoto).

Foto: Norbert Prümen

(emy) Die Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster (GUT) möchte über die Kaufkraft in der St. Töniser Innenstadt sprechen. Auslöser ist, dass sowohl seitens der Werbegemeinschaft „St. Tönis erleben“ als auch von CDU und FDP in den vergangenen Monaten argumentiert worden sei, dass die Verlegung des Verwaltungsstandorts aus der St. Töniser Innenstadt zur Fläche am Wasserturm hin einen enormen Kaufkraftverlust für die Innenstadt bedeuten würde.

Behandelt werden soll die Anfrage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digita-lisierung und Wirtschaftsförderung. Dann möchte die GUT-Fraktion erfahren, wie groß die Kaufkraft ist, die von der Stadtverwaltung an der Bahnstraße, den Mitarbeitenden und den Besucherinnen und Besuchern auf die St. Töniser Innenstadt ausgeübt wird, in absoluten Zahlen bezogen auf die Jahre 2014 bis 2019 ist.

Zudem soll aufgezeigt werden, wie groß die Kaufkraft ist, die von den beiden weiterführenden Schulen (Michael-Ende-Gymnasium und Rupert-Neudeck-Gesamtschule) an der Corneliusstraße, den Mitarbeitenden und den Schülerinnen und Schülern, auf die St. Töniser Innenstadt ausgeübt wird, in absoluten Zahlen ist, bezogen auf denselben Zeitraum.

Zur Begründung führt die GUT in ihrem Antrag aus, dass neben dem befürchteten Kaufkraftverlust argumentiert worden sei, dass die Kaufkraft der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Besucher auch nicht durch neue Anwohnerinnen und Anwohner, die an diese Stelle treten könnten, zu kompensieren sei. Die gleiche Argumentationskette werde teilweise auch für die Diskussion um eine Verlagerung der Schulstandorte um etwa 400 Meter in Richtung Westen angeführt, so gut Wählergemeinschaft.

Die GUT bittet die Verwaltung darum, entsprechende erhobene Zahlen aus bereits existierenden Gutachten, Umfrageergebnissen oder Studien des Einzelhandels zu veröffentlichen, um diese Argumente zu bestätigen oder zu entkräften. „Wir gehen davon aus, dass diese Grundlagen selbstverständlich vorhanden sind, sonst würde sich die Argumentation, der oben genannten, lediglich auf Mutmaßungen und nicht auf Fakten stützen und wäre somit hinfällig“, schreibt die GUT in ihrem Antrag. Der Betrachtungszeitraum sei bewusst gewählt, um „Corona-Effekte“ auszuschließen.

(emy)