Kanal-Tüv: Städte warten ab
Einen Handlungsbedarf gibt es erst, wenn der Paragraf gestrichen wird.
Willich/Tönisvorst. Die Landesregierung hat den Kanal-Tüv in NRW erst mal gestoppt. Im Januar wird entschieden, wie es damit weitergehen soll. Das Ergebnis könnte aber sein, dass Hauseigentümer ihren Kanal nur bei einem begründeten Verdacht auf ein Leck auf Dichtheit überprüfen lassen müssen.
„Wir warten auch händeringend auf verlässliche Informationen“, sagt Catharina Perchthaler, Pressesprecherin in Tönisvorst. Bereits 2005 hat die Stadt begonnen, Hausbesitzer über die Prüfung zu informieren. Auf ihrer Homepage ist nachzulesen, bis wann welches Haus zu überprüfen ist. Perchthaler: „Wir empfehlen den Bürgern jetzt erst mal abzuwarten. Sobald wir wissen, wie es weitergeht, fangen wir an die Bürger zu informieren.“
Es gibt Kommunen, die bereits ein Konzept zum Kanal-Tüv erarbeitet haben und die Bürger angehalten haben, die Prüfung durchzuführen. Willich und Tönisvorst gehören aber nicht dazu. „Es gibt von der Stadt aus keine Verpflichtung. Wir wollten 2013 anhand eines Konzepts anfangen, die Bürger zu den Prüfungen aufzufordern. Jetzt warten wir natürlich ab, vielleicht hat sich die Sache bis dahin erübrigt“, sagt Martina Stall, Technische Beigeordnete. Aus der Sicht der Stadt gebe es keinen Handlungsbedarf. „Wenn wir bei Baumaßnahmen feststellen, dass Kanäle undicht sind, dann werden die Eigentümer aufgefordert diese zu erneuern, aber das würde auch ohne diesen Paragrafen so gehandhabt“, sagt Stall.
Christian Küskens, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Krefeld-Viersen, begrüßt das Aussetzen des Kanal-Tüvs: „Die Landwirte wären besonders betroffen gewesen. Alle, die nicht ins öffentliche Kanalnetz entwässern, hätten keine Möglichkeit auf eine Fristverlängerung der Prüfung gehabt.“