Kirche soll sich entschuldigen

Der Fall Georg K. ist noch nicht zu Ende. Johannes Heibel kämpft für eine Entschädigung der betroffenen Kinder aus Südafrika.

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Willich. Im Februar hat das Krefelder Landgericht den ehemaligen Pfarrer Georg K. zu sechs Jahren Haft verurteilt. Über Jahre hatte er seinen Patensohn und dessen jüngerer Bruder sexuell missbraucht. Für Johannes Heibel von der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist die „Akte K.“ damit aber längst nicht geschlossen: Er kämpft für die Rechte von Opfern, die völlig aus dem Blickfeld geraten sind. Es geht um die Jungen, denen sich K. in Südafrika in einem Kommunion-Camp genähert haben soll.

Über Jahre war bei Johannesburg wegen der Vorfälle in dem Camp verhandelt worden. Ein Urteil gab es am Ende aber nicht. Statt dessen wurde K. nach Deutschland ausgeliefert, wo ihm schwerere Taten vorgeworfen wurden. „Damit bleiben die Fälle in Südafrika ohne Konsequenz“, kritisiert Heibel.

Im Auftrag mehrerer betroffener Familien hat sich Heibel an das Bistum Aachen und die Deutsche Bischofskonferenz gewandt. Ihm geht es darum, eine „gewisse Entschädigung“ für die Kinder einer deutschen Gemeinde in Südafrika zu erreichen. Dass dies nicht schon längst geschehen ist, treibt ihn auf die Palme. „Es ist ein Armutszeugnis, wie sich die Kirche hier präsentiert“, sagt er. Diese wehre sich „wie eine Versicherung“ gegen die Auszahlung von Geld.

Bereits im April hatte sich eine Mutter in einem Offenen Brief an die Bischofskonferenz gewandt. Ihr heute 16-jähriger Sohn war nach den „massiven Grenzverletzungen“ in dem Camp suizidgefährdet und befindet sich in therapeutischer Behandlung. „Eine Wiedergutmachung ist erst möglich, wenn Sie Ihre Schuld eingestehen und uns um Verzeihung bitten“, schrieb die Mutter damals unter anderem an die Adresse von Georg K. sowie Pfarrer Heiner Schmitz als Personalchef des Bistums.

In Aachen tat man sich lange schwer damit. Noch im März wurde eine Entschuldigung von einem beauftragten Juristen ausdrücklich abgelehnt, da diese nur ein „Lippenbekenntnis“ wäre. Eine Aufarbeitung sei nur möglich, wenn man die Ermittlungsakte und die Gerichtsakte aus Südafrika vorliegen habe.

Das wird mittlerweile wohl anders gesehen. Auf Nachfrage der WZ hieß es aus Aachen: „Obwohl im südafrikanischen Gerichtsverfahren kein Urteil gesprochen wurde, geht das Bistum davon aus, dass das Leid die Bewilligung einer Anerkenntnisleistung für die Betroffenen rechtfertigt.“ Die Bischofskonferenz hatte die Eltern bereits im April ermutigt, entsprechende Anträge zu stellen. „Wir wünschen uns sehr, dass wir als katholische Kirche damit einen Beitrag leisten können, damit die Wunden endlich verheilen können“, so Stefan Wieland, Pressesprecher des Bistums Aachen.

Unbeantwortet ließ er die Frage, wie lange das weitere Verfahren dauern soll. Keine Antwort gab es auch darauf, ob das Bistum Johannes Heibel als Verhandlungspartner anerkennt, so wie sich das einige Eltern mit ausgestellter Vollmacht gewünscht hatten. Sie möchten nicht selbst mit der Kirche verhandeln, um nicht erneut mit all den Vorgängen aus Südafrika konfrontiert zu werden. Dass die Bischofskonferenz dennoch selbst angeschrieben hat, wertete die Mutter bereits in den „Offenen Brief“ als erneute Verletzung der Menschenwürde.