Tönisvorst Neubau Vorst: Ein Stellplatz pro Wohnung muss reichen
Der Planungsausschuss hat sich mit knapper Mehrheit über Bedenken hinweggesetzt. Stadt hatte vor neuen Vorgaben gewarnt.
Tönisvorst. Es bleibt, wie es zunächst auch vorgesehen war: Mit knapper Mehrheit hielt es der Planungsausschuss für ausreichend, dass bei dem neuen Bauvorhaben in der Ortsmitte von Vorst pro Wohneinheit nur ein Stellplatz ausgewiesen sein muss. Dort soll an der Kuhstraße unter anderem aus dem ehemaligen Pfarramt ein großes Mehrfamilienhaus mit 17 Wohnungen entstehen. Insbesondere SPD-Vertreter hielten dies zuletzt in dem engen Innenstadtbereich für nicht ausreichend und hatten sich eine Quote von 1,5 gewünscht. Auch Anwohner hatten im Vorfeld erhebliche Bedenken geäußert.
Wegen dieser unterschiedlichen Auffassungen war zuletzt die Fortführung des Bebauungsplanes „Pfarramt Vorst“ verschoben worden, war ein Prüfauftrag an die Verwaltung gegangen. Eingangs der Debatte führte für die CDU Christiane Tille-Gander aus, dass man die Quote von 1,0 für ausreichend halte. Allerdings waren die Auffassungen der großen Fraktionen nicht einmütig, so votierte Michael Schütte (CDU) für 1,5. Und für die SPD plädierte Johannes Funck generell für eine individuelle Prüfung, machte seine Entscheidung von Fall zu Fall und von den entsprechenden Vorhaben abhängig. Bezogen auf Vorst war Peter Lambertz (UWT) für einen Stellplatz pro Wohneinheit, Kurt Wittmann (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen für 1,5.
Bislang wurde generell 1,0 für ausreichend gehalten. Bei den kontroversen Debatten in der Vergangenheit wollte zunächst die Verwaltung einen neuen Grundsatzbeschluss, wie denn zukünftig zu verfahren sei. Marcus Beyer zog diesen Antrag aber dann wieder zurück, auch nachdem Christiane Tille-Gander davon sprach, dass es in dieser Sache wohl bald neue Richtlinien zur Landesbauordnung gebe und man diese abwarten wolle.
Fachbereichsleiter Marcus Beyer nannte einige derzeit laufende Wohnbauprojekte, so an der Friedrich- und an einer ehemaligen Gärtnerei an der Rosenstraße. Dort soll es in enger Abstimmung zwischen Stadt und Investor sogenannte „vorhabenbezogene Bebauungspläne“ geben. Auch dort sei die Quote 1,0. Ändere man diese Quote jetzt, hätte dies beim Stand der derzeitigen Verfahren erhebliche Auswirkungen, müsse ganz neu geplant und abgestimmt werden. Wie auch in Vorst-Mitte gebe es, so Beyer, einen Vertrauensschutz, könne man diesen nicht mittendrin durch neue Vorgaben so quasi über den Haufen schmeißen.
Der Ausschuss hält zunächst einmal an der 1,0-Regelung fest, hält aber im Einzelfall eine anderslautende Entscheidung für denkbar. „Dazu ist es aber auch notwendig, dass uns die Verwaltung schnell und zeitnah die Auffassungen der Investoren mitteilt, so dass wir schon im frühen Stadium der Planung reagieren können“, wünschte sich Christiane Tille-Gander. Beyer nickte dazu.
Worauf die Unionspolitikerin ein anderes Bauvorhaben, zwischen Benrader Straße und Willicher Straße in St. Tönis, ansprach, das die Verwaltung, so Tille-Gander, selbst entwickelt habe und bei dem es zu keinerlei Informationen an die Kommunalpolitik gekommen sei. Dazu Marcus Beyer: „Dieser Äußerung möchte ich vehement widersprechen.“ Damit war die Debatte beendet.