NRW Drogen finanzieren Immobilie und Auto

Mönchengladbach/Willich/Tönisvorst · (eva) Autos, teure Motorräder und eine Eigentumswohnung im Wert von etwa 150 000 Euro insgesamt, dazu Bargeldfunde von knapp 58 000 Euro. Im Prozess um Cannabis-Plantagen berichtete am Mittwoch ein Polizeibeamter, der die Finanzermittlungen geleitet hatte, über die Vermögensabschöpfungen bei den beiden Angeklagten.

Die beiden Angeklagten verdecken ihre Gesichter mit Mappen.

Foto: Eva-Maria Geef

Zwei Männern aus Mönchengladbach und Willich wird gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen, sie stehen seit dem 19. Mai vor Gericht. Gemeinsam sollen sie sechs Cannabisplantagen in Viersen, Tönisvorst, Schwalmtal und Mönchengladbach betrieben haben.

Der Angeklagte aus Willich habe bei seiner polizeilichen Vernehmung von zwei Ernten pro Standort gesprochen, was sich in Teilen auch mit den bei den Durchsuchungen gemachten Funden decke. Dies ergebe eine geschätzte Gesamtsumme von mehr als 170 000 Euro, die mit den Plantagen hätten erwirtschaftet werden können. Als Ergebnis der Finanzermittlungen sei bei beiden Männern ein sogenannter Vermögensarrest beantragt und vom Gericht genehmigt worden. Auf einem Konto des 55-jährigen Gladbachers seien etwa 4500 Euro gewesen, zudem habe man bei der Durchsuchung knapp 3000 Euro sichergestellt. Auch eine Immobilie im Wert von 67 000 Euro zähle zu den Vermögensabschöpfungen. Ein vom Angeklagten auf einen Aliasnamen gekaufter Geländewagen sei bislang nicht gefunden worden.

In einem der Häuser, das für Cannabis-Plantagen genutzt wurde und in dem der Angeklagte (57) aus Willich unter falschem Namen lebte, wurden etwa 55 000 Euro gefunden, zudem ein BMW und zwei Harley-Davidson-Motorräder sichergestellt und gepfändet.

Am vierten Prozesstag wurde ein Wirkstoffgutachten zu Cannabispflanzen einer Plantage in Mönchengladbach verlesen. Mit den dort gefundenen 291 Pflanzen hätten.je nach Gehaltmenge des zu verkaufenden Marihuanas zwischen 500 und 900 Konsumeinheiten hergestellt werden können. Das Gutachten geht davon aus, dass drei Ernten pro Jahr hätten erfolgen können, aufgrund des professionellen Equipments seien „überdurchschnittliche Erträge zu erwarten“ gewesen seien. Das Urteil wird am 28. Juni erwartet.

(eva)