NRW Vier Anregungen und Beschwerden an den Planungsausschuss

Tönisvorst · Die Mühle soll für eine gastronomische Nutzung umgebaut werden. Nachbarn fürchten eine Versiegelung ihrer Gärten. Weitere Bürgeranträge sind Thema im Ausschuss.

Die Streuff-Mühle in St. Tönis ist rund 250 Jahre alt.

Foto: Emily Senf

(msc) Gleich vier Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern stehen auf der Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Infrastruktur der Stadt Tönisvorst am Dienstag, 29. Juni, um 18 Uhr im Rathaus in St. Tönis.

Zum einen haben sich Bürger mit Blick auf die Umbauplanungen für die historische Streuff-Mühle an die Stadt gewandt: Sie fürchten eine Versiegelung ihrer innen liegenden Grundstücke, die sie als Gärtennutzen. Die Verwaltung stimmt dem Ansinnen der Anwohner zu und schlägt zur Neuordnung des Gebietes eine Überarbeitung des Bebauungsplanes vor. Demnach soll die „im Blockinnenbereich befindliche Freiraumfläche mit ihren für die Stadt Tönisvorst wichtigen ökologischen und bioklimatischen Funktionen als Grünfläche erhalten bleiben“. Nicht in dem Bebauungsplan enthalten sind Grundstücke der Streuff-Mühle. Darüber soll jetzt die Politik im Ausschuss beraten.

Jüngst hatte die Politik der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Areal der Streuff-Mühle zugestimmt, damit ein Investor die historische Mühle sanieren und so umbauen kann, dass sie sich für eine Gastronomie-Nutzung eignet. Am Nordring, neben Mühle und Anbau, soll außerdem das jetzige Wohnhaus einem Neubau weichen, der durch einen eingeschossigen Anbau an die Streuff-Mühle angebunden werden soll. Parkplätze wollen die Investoren in einer Tiefgarage schaffen.

Wunsch nach zusätzlichen Baufenstern in St. Tönis und Vorst

Geht es nach Wunsch weiterer Antragsteller, sollten zusätzliche Baufenster sowohl in St. Tönis im Bereich des Bebauungsplans „Feldstraße/Auf dem Haspel“ als auch in Vorst im Bereich „Lisztstraße/Brucknerstraße“ geschaffen werden. Die beiden weiteren Bürgeranträge betreffen den Wunsch nach der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Bereich an der Schelthofener Straße und einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Abel-Süd“.

Zudem soll ein Haus an der Kirchstraße in die Denkmalliste aufgenommen werden. Nach Einschätzung der Oberen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland hat der Ortsteil St. Tönis einen der markantesten (im Kern mittelalterlichen) Ortsgrundrisse in der Region. Dort ist auch das denkmalwürdige Haus zu finden, das nicht nur historisch aus baulicher Sicht interessant ist, sondern auch sehr geschichtsträchtig: Aus dem Haus stammt die Frau, die 1919 als erste Frau aus St. Tönis promoviert hat und als erste deutsche Zivilrichterin überhaupt gilt: die Juristin Aenne Kurowski-Schmitz (1894–1968).

(msc)