NRW Sie machen Blühwiesen möglich
Anrath · Das Thema Biodiversität gewinnt an Bedeutung. Wie es in der Praxis aussehen kann, verdeutlichte jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen mit Landwirten, die am Kreiskulturlandschaftsprogramm teilnehmen.
Auf der rund 5000 Quadratmeter großen Blühfläche vor dem Waldstreifen in Clörath, eingerahmt von weiteren Feldern und Wiesen, summt und brummt es kräftig. Insekten sind in dem Mix aus Mohn, Klee, Kornblumen und weiteren Ackerwildkräutern zu sehen. „Die Fläche am Waldrand ist ein mehrjähriger Blühstreifen. Bei der Fläche, die ans Feld grenzt, handelt es sich um eine einjährige Mischung, die ich im Herbst eingesät habe“, erklärt Albert Küsters den Gästen, die sich aus weiteren Landwirten sowie den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde und der Landwirtschaftskammer NRW zusammensetzen. Küsters ist einer der Landwirte aus dem Kreis Viersen, die am Kreiskulturlandschaftsprogramm des Kreises Viersen teilnehmen, das im Rahmen des Vertragsnaturschutzes läuft.
Dabei handelt es sich um eine Fördermaßnahme des Landes und der EU. Das Programm bietet der Kreis mit individuell zugeschnittenen Konzepten seit rund 20 Jahren an. Was zunächst fast nur in Sachen Grünlandmaßnahmen genutzt wurde, wird inzwischen von den Landwirten verstärkt nachgefragt. Wobei die Ackermaßnahmen erst in den vergangenen fünf Jahren allmählich Fahrt aufgenommen haben. „Und gerade hier suchen wir mehr Landwirte, die die Anlage von Blüh- und Brachestreifen als Fördermaßnahmen für mehr Biodiversität nutzen“, sagt Albert Erkens von der Unteren Naturschutzbehörde.
Wie der Vertragsnaturschutz in der Praxis aussehen kann, erleben die Teilnehmer bei der Begehung der Flächen von Küsters, der gleich mehrere Angebote nutzt. Zu den vom Kreis Viersen angebotenen Maßnahmen gehören unter anderem die Blühstreifen und der Ernteverzicht im Getreide. Während Letzterer, mit einer hohen Prämie ausgestattet, von den Landwirten gut angenommen wird, steht der Blüh- und Brachestreifen noch hinten an. Beim Ernteverzicht ist es so, dass ein Landwirt Wintergetreide in gewohnter Manier im Herbst ausbringt, dann aber in der Folgezeit weder spritzt noch düngt. Das Getreide wird auch nicht im folgenden Sommer geerntet, sondern bleibt über den Winter stehen. Es dient Tieren als Nahrungsangebot und Deckung. Erst im Februar, anderthalb Jahre nachdem das Getreide ausgebracht wurde, kommt es zu einem Schnitt.
Ernteverzicht bringt
1830 Euro pro Hektar
Der Ernteverzicht wird pro Hektar Fläche für ein Jahr mit 1830 Euro honoriert, bei den Blühstreifen liegt der Betrag bei bis zu 1500 Euro pro Hektar. Die Summe verändert sich, je nachdem, ob der Landwirt eine ein- oder mehrjährige Einsaat durchführt. „Es handelt sich um temporäre Maßnahmen, die zunächst für maximal fünf Jahre vereinbart werden, mit der Option zur Verlängerung. Aber egal, wofür sich ein Landwirt in welcher Zeitspanne entscheidet: Die Fläche kann danach wieder in ihrer ursprünglichen Form genutzt werden“, sagt Erkens.
Der Landwirt genießt über den Vertragsnaturschutz eine Art Vertrauensschutz, er kann daher sicher sein, dass ihm sein Engagement für die Biodiversität keinen Nachteil bringt. Es entsteht somit weder eine Wertminderung für die Fläche noch ein Verlust der Ackerprämie. „Ich selber habe nichts dagegen, mit dem Vertragsnaturschutz weiterzumachen. Ich möchte etwas für den Umweltschutz tun“, sagt Küsters, der in Grefrath eine weitere Fläche gemäß dem Feldvogelerlass bewirtschaftet.
Interessierte Landwirte können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen einen entsprechenden Förderantrag stellen. „Wir helfen bei der Antragsstellung und beraten auch, was wo am besten geeignet wäre. Dazu begleiten wir die Maßnahme über die gesamte Zeit und stehen den Landwirten bei Fragen immer zur Verfügung“, sagt Erkens. Die Mischungen für die Felder erfolgen in Abstimmung mit dem Kreis. Landwirte können sich des Weiteren auch für Ackerbrachen oder für die Anlage von Feldvogelinseln entscheiden, um unter anderem Kiebitzen Brut- und Lebensraum zu geben.
Untersuchungen des Kreises zeigen, dass artenreiche Flächen mehr Angebote für Feldvögel und Niederwild bieten. Ziel des Vertragsnaturschutzes ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten.