Dokumente für Kinder Welchen Ersatz es für den Kinderreisepass gibt
Tönisvorst · (svs) Ab dem 1. Januar 2024 fällt der Kinderreisepass als Reisedokument weg. Aus diesem Grund informiert die Stadt Tönisvorst, welche Dokumente künftig benötigt werden und wie sie beantragt werden.
Welche Dokumente gibt
es künftig?
Nur noch Personalausweis und Reisepass werden künftig für Kinder erhältlich sein.
Wie lange dauert
die Beantragung?
Die Vorlaufzeit für einen Personalausweis beträgt etwa drei, die für den Reisepass rund fünf Wochen.
Gibt es schnellere Wege?
Es besteht die Möglichkeit, für zehn Euro einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser wird von den Mitarbeitenden im Bürgerservice ausgestellt. Für Reisen ins außereuropäische Ausland wird ein Express-Reisepass benötigt. Dieser wird binnen vier Tagen geliefert und kostet für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro. Ein vorläufiger Reisepass kann sofort ausgestellt werden, hier können keine Fingerabdrücke gespeichert werden, was ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtend ist. Er wird nur unter Vorlage der Buchungsunterlagen für die Reise ausgestellt und kostet 26 Euro.
Welche Unterlagen der Kinder werden zur Ausstellung benötigt?
Zur Beantragung ist zwecks Identifikation ein bisheriges, gültiges Dokument erforderlich. Ist dieses nicht vorhanden, ist eine Geburtsurkunde und ein anderes Dokument mit Bild wie ein Schülerausweis oder eine Krankenversicherungskarte nötig. Ein aktuelles (nicht älter als sechs Monate) biometrisches Foto ist ebenfalls nötig, die Gebühren sind bei Antragstellung fällig.
Welche Gebühren werden fällig?
Sie betragen beim Personalausweis bis 24 Jahre 22,80 Euro, beim Reisepass bis 24 Jahre 37,50 Euro, beim vorläufigen Personalausweis bis 24 Jahre 10 Euro, beim Express-Reisepass unter 24 Jahren 69,50 Euro und beim vorläufigen Reisepass bis 24 Jahre 26 Euro.
Wie ist der Ablauf
der Antragstellung?
Es sind zwei Termine für den Antrag erforderlich: Für die Beantragung und die Abholung des Dokuments. Beide können im Vorfeld gebucht werden. Der Abholtermin wird am besten bei Antragstellung vereinbart, da dann die Zeiten bei der Bundesdruckerei bekannt sind.
Was ist noch wichtig?
Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind erscheinen, der andere Erziehungsberechtigte muss eine Vollmacht mitgeben. Zur persönlichen Identifikation muss das Kind oder der oder die Jugendliche dabei sein. Personalausweis und Reisepass können ab Geburt beantragt werden. Bei alleinigem Sorgerecht muss dieses schriftlich belegt werden. Eine eigene Beantragung des Jugendlichen ist beim Personalausweis ab 16, beim Reisepass ab 18 Jahren möglich.