Abgaben in Willich Regenwasser: Gebühr für die Entsorgung wird neu berechnet

Willich · Nach 25 Jahren werden die Grundstücke in Willich neu erfasst, um die Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser über die Kanalisation ab 2023 neu berechnen zu können. Eigentümer erhalten nun Schreiben mit den Ergebnissen und können Korrekturen einbringen.

(Red) Die Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt, wird neu festgelegt. Der Abwasserbetrieb der Stadt lässt derzeit die überbauten und befestigten Flächen privater und öffentlicher Grundstücke durch einen Dienstleister überprüfen, um anschließend Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswasser-Gebühr zu aktualisieren.

Die letzte Prüfung dieser Art liegt bereits 25 Jahre zurück. Darum hatten Grundstückseigentümer im letzten Jahr einen Auskunftsbogen erhalten, um Angaben zu den vorher per Luftbildauswertung ermittelten, überbauten und befestigten Flächen und zu der Ableitungsart des Niederschlagswassers auf ihren Grundstücken zu machen. Dieses Verfahren ist inzwischen abgeschlossen.

In einem letzten Schritt sollen nun in der nächsten Zeit die sogenannten „Festsetzungsinformationen“ übersandt werden. Das sind keine förmlichen Bescheide, sondern Informationsschreiben, aus denen hervorgeht, welche Grundstücksfläche künftig bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt wird – eben auf Grundlage der Luftbildauswertung und der Selbstauskunft.

Soweit Ergänzungen und Korrekturen in den zurückgesandten Auskunftsbögen nachvollziehbar waren, wurde diese berücksichtigt, „nicht plausible Flächenkorrekturen wurden nach genauerer Prüfung nicht übernommen“, so Marc Ostermann vom Abwasserbetrieb im Geschäftsbereich Landschaft und Straßen: „Falls kein ausgefüllter Auskunftsbogen zurückgesandt wurde, fußt die Festsetzungsinformation auf der Luftbildauswertung.“

Mithilfe der Festsetzungsinformation erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen nun letztmalig die Möglichkeit, die beabsichtigte Veranlagungsfläche auf ihrem Grundstück zu überprüfen und Angaben zu erforderlichen Ergänzungen und Korrekturen zu machen. Das Ergebnis der Auswertung wird ab dem Jahr 2023 als Grundlage für die Abrechnung der Niederschlagswasser-Gebühr verwendet. Dementsprechend enthält die Festsetzungsinformation auch keine konkreten Angaben zur Höhe der künftig zu zahlenden Niederschlagswassergebühr, weil der Gebührensatz pro Quadratmeter für das Jahr 2023 erst zum Ende des Jahres bekannt sein wird.

Um angemessen auf die zu erwartenden Anrufe und E-Mails reagieren zu können, wird die beauftragte Firma die Festsetzungsinformationen gestaffelt versenden. Der Versand der Schreiben erfolgt im wöchentlichen Rhythmus ab 25. Februar bis Mitte März. In dieser Spanne wird die Firma dann eine kostenlose Telefonhotline schalten: Die 0800 6737960 ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr besetzt. E-Mails zum Thema können geschickt werden über die bekannte Adresse:

(RP)