NRW Kurze Verwirrung im Real-Konzern:  Spender sollen bleiben

Tönisvorst/Düsseldorf · (aflo). Dass Recherchen von Journalisten manchmal sogar bei Großkonzerten für interne Klarheit sorgen können, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Tönisvorst.

 Fehlende Desinfektionsspender im Real-Markt sorgten kurz für Verwirrung.

Fehlende Desinfektionsspender im Real-Markt sorgten kurz für Verwirrung.

Foto: Heribert Brinkmann

Dienstag morgen erreichte uns der entsetzte Anruf eines Lesers, der uns darauf aufmerksam machte, dass es am Real-Standort in Tönisvorst keine Desinfektionsmittel mehr für die Hände und die Einkaufswagen gebe. „Und das in Zeiten, wo die Inzidenzen immer höher gehen“, wunderte sich der real-Kunde und WZ-Leser gleichermaßen über die Maßnahme. Er habe eine Mitarbeiterin darauf angesprochen, die ihm bedeutet habe, „dass das nicht mehr nötig“ sei.

Daraufhin erkundigte sich die WZ-Redaktion unmittelbar bei der Filialleitung des Marktes an den Höhenhöfen. Die Fillialleitung verwies für eine Stellungnahme auf die Konzernzentrale in Düsseldorf.

Der Unternehmenssprecher bestätigte uns zunächst, dass es ja tatsächlich keine Verpflichtung gebe, diesen Service den Kunden anzubieten. Es würden noch Restbestände verbraucht und wo sie verbraucht sind, würden sie abgebaut.

Das Hygieneempfinden habe sich komplett gewandelt Außerdem bewiesen mehrere Studien, dass eine Kontaktübertragungsgefahr über den Griff an den Einkaufswagen so gut wie nicht gegeben sei. Und es sei auch eine betriebswirtschaftliche Frage.

Eine Stunde nach diesem Gespräch erhielt die Redaktion ein Anruf von derselben Person. Der Tenor: Sorry, das war alles Unfug, Kommando zurück. „Die Handdesinfektionsständer werden da stehen.“ Die Begründung für den unvermittelten Turnaround: Es habe eine missverständliche Formulierung in einer internen Corona-Anordnung an die Märkte gegeben. 

Der Sprecher warb gegenüber der WZ um Verständnis angesichts der hohen Komplexität der Corona-Verordnungen, weil schon unter den Bundesländern und teilweise in einzelnen Städten ganz unterschiedliche Regeln gelten. Und so gilt für Arbeitnehmer wie für Konzerne das gleiche Grundprinzip: Irren ist menschlich.