Verkäufer vor Kölner Landgericht Welpen sterben bereits kurze Zeit nach Online-Kauf
Köln · Anscheinend haben Online-Verkäufer todkranke Hundewelpen an den Mann gebracht. Eines der Tiere verstarb bereits in der ersten Nacht beim neuen Herrchen.
Ein Mann und eine Frau sollen Hundewelpen über eine Online-Plattform verkauft und die Käufer über den Gesundheitszustand der todkranken Tiere getäuscht haben. Die Welpen sollen nach dem Kauf nur bis zu zwei Wochen gelebt haben, einer starb bereits in der ersten Nacht bei seinen neuen Herrchen.
Seit Mittwoch stehen die beiden 33-Jährigen wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Tierquälerei und Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz in 20 Fällen vor dem Kölner Landgericht. Den Schaden beziffert die Anklage mit 20.800 Euro. Die Angeklagten gaben an, dass sie zunächst zu den Vorwürfen schweigen wollen.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten die Welpen verschiedener Rassen von Oktober bis Dezember 2020 im Internet angeboten haben. Eine weitere Mittäterin habe dann an verabredeten Übergabeorten — meist im Kölner Stadtteil Meschenich — die Übergabe an die Käufer übernommen und 900 bis 1150 Euro in bar einkassiert.
In den handschriftlich verfassten Kaufverträgen sollen die Angeklagten auch über das wirkliche Geburtsdatum der Tiere getäuscht und einen tadellosen Gesundheitszustand garantiert haben. Die Neubesitzer hatten jedoch nicht viel Freude an den Welpen, da sie allesamt an der Infektionskrankheit Parvovirose litten und binnen weniger Tage starben oder eingeschläfert werden mussten.
Der Prozess ist mit weiteren zehn Verhandlungstagen bis zum 2. Februar 2022 terminiert.