Landgericht Düsseldorf 170 Millionen Euro an Finanzamt vorbeigeschleust
Düsseldorf · Der führende Kopf eines illegalen Banken-Systems ist zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Eine Beute von 170 Millionen Euro aus illegalen Bankgeschäften hat das Landgericht per Urteil der Landeskasse zugesprochen – und hat fünf Angeklagte wegen solcher Transfers im Hawala-Modus zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. In dem Prozess, der seit Ende April geführt wurde, kam die Strafkammer nach 27 Verhandlungstagen zu dem Schluss, dass die fünf Angeklagten durch das Verschieben von Millionensummen bei rund 2500 Transaktionen stets an der Finanzaufsicht vorbei gehandelt – und sich damit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hätten. Die Männer rund um einen Düsseldorfer Kaufmann (53) hatten die Geldtransfers zugegeben, hielten die Aktionen für legal. Das sahen Staatsanwaltschaft und Richter allerdings anders.
Das Prinzip beim „Hawala-Banking“ ist unbürokratisch: Die Teilnehmer bilden in diversen Ländern jeweils Geldtöpfe, sodass Kunden in Deutschland ihr Bargeld hier einzahlen, danach ins Ausland reisen – und sich den Betrag abzüglich einer Provision wieder auszahlen lassen können. Die Inhaber der jeweiligen Töpfe gleichen die Einzahlungen und Abhebungen später untereinander wieder aus. Seit vielen Jahrhunderten soll dieses System in etlichen Ländern der Welt tradiert sein – nur taucht dabei in der Neuzeit ein Problem auf: Im Kampf gegen Geldwäsche (zum Beispiel von Gewinnen aus dem Rotlicht-Milieu oder dem Drogenhandel) gelten solche Transfers als illegal, weil sie an der jeweiligen Finanzaufsicht vorbei getätigt werden – und damit keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegen. Zwischen März 2018 und November 2019 in Deutschland solche Finanzaktionen (die meist in die Türkei gingen) geplant und in vielen tausend Fällen durchgeführt zu haben, gaben die jetzt verurteilten Angeklagten von Anfang an zu. Das hat das Landgericht ihnen jetzt zugute gehalten – und hat die Gesamtsumme der in diesem Zeitraum getätigten Transfers von rund 170 Millionen Euro jetzt als Tatertrag per Urteil formell eingezogen. Dabei gaben die verurteilten Finanzvermittler an, dass sie Kundengelder in dieser Höhe nicht etwa gehortet, sondern an die „Hawala“-Kunden zum Großteil wieder ausgezahlt hatten. Doch wie bei Beutesummen üblich, die durch Straftaten erzielt werden, müssen die fünf Verurteilten nun für das Gesamtvolumen der abgewickelten Transfers gerade stehen.
Der als Haupttäter angesehene Düsseldorfer Kaufmann wurde zudem zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt – auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Aus den gleichen Gründen wurde sein Komplize mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft belegt. Gegen die übrigen drei Mitangeklagten wurden Bewährungsstrafen zwischen 20 und 22 Monaten verhängt.