Räumung Gericht lehnt Eilantrag von Aktivisten aus Lützerath ab

Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Eilantrag von Klimaaktivisten aus Lützerath gegen das Aufenthaltsverbot in dem Ort abgelehnt. Es könnte eine Beschwerde gegen den Beschluss geben.

Lützerath: Umweltaktivisten und Polizeibeamte stehen vort einem Braunkohlebagger unmittelbar an der Abrisskante des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Die Polizei hat nach eigenen Angaben erneut eine Barrikade am besetzten Braunkohledorf Lützerath geräumt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Donnerstag einen Eilantrag von Klimaaktivisten aus Lützerath gegen das Aufenthaltsverbot in dem Ort abgelehnt. Das Gericht stufte die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg mit dem Aufenthaltsverbot als „voraussichtlich rechtmäßig“ ein. Sie finde ihre Rechtsgrundlage im Polizei- und Ordnungsrecht. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Der Anwalt der Aktivisten, Christian Mertens, kündigte der Deutschen Presse-Agentur an, er gehe davon aus, dass man das tun werde.

RWE will das zu Erkelenz gehörenden Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg erließ vor Weihnachten eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Dorfes.

Die Allgemeinverfügung untersage Personen den Aufenthalt vom 23. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023, hieß es. Werde diesem Platzverweis keine Folge geleistet, so biete die Verfügung die Grundlage „zur Ergreifung von Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar“.

(dpa)