Pandemie Mehr als 20 Länder als Corona-Hochrisikogebiete eingestuft
Wegen besonders hoher Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung ab Sonntag erstmals mehr als 20 Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, für die dann leicht verschärfte Einreiseregeln gelten.
Wie das Robert Koch-Institut am Freitag auf seiner Internetseite mitteilte, gehören dazu das Nachbarland Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und Ägypten sowie die USA.
Bisher hatte die Bundesregierung nur zwischen Gebieten mit besonders ansteckenden Virusvarianten und „normalen“ Risikogebieten unterschieden. Jetzt gibt es drei Kategorien:
- „Normale“ Risikogebiete: Das sind Länder oder Regionen über einem Grenzwert (auch Inzidenzwert genannt) von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das gilt derzeit für fast ganz Europa mit Ausnahme einzelner Gebiete in Griechenland, Finnland, Norwegen, Österreich und Dänemark. Weltweit sind weit mehr als 100 Länder Risikogebiete.
- Hochinzidenzgebiete: Das sind Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Dazu zählen in der Regel die Länder mit einem Inzidenzwert über 200 (Inzidenz in Deutschland: 115). Es können aber auch weitere Länder unter dieser Marke unter bestimmten Bedingungen zu „Hochinzidenzgebieten“ erklärt werden. Ab Sonntag gibt es neben den bereits genannten Staaten folgende Länder mit besonders hohem Risiko: Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Portugal, Serbien, Slowenien und die Vereinigten Arabischen Emirate.
- Virusvarianten-Gebiete: Das sind Gebiete, in denen hochansteckende Varianten des Coronavirus aufgetreten sind. Bisher fallen Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien in diese Kategorie.
Reisende aus „normalen“ Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Zudem müssen sie zehn Tage in Quarantäne, können sich davon allerdings durch einen zweiten negativen Test ab Tag fünf vorzeitig befreien lassen. Der Unterschied bei den Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten: Der Test muss bereits höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Außerdem können die Ausnahmeregeln für die Quarantäne eingeschränkt werden. Das ist aber Sache der einzelnen Bundesländer.