Bildung Mehr als 2000 ukrainische Kinder haben noch keinen Schulplatz

Düsseldorf · Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können häufig noch keinen Schulplatz bekommen. Wie die Situation sich aktuell darstellt.

Mehr als 2000 aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche haben in Nordrhein-Westfalen noch keinen Schulplatz bekommen.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Mehr als 2000 aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche haben in Nordrhein-Westfalen noch keinen Schulplatz bekommen. Zum Stichtag 30. August 2022 hätten 2159 neu zugewanderte Ukrainer noch auf einen Schulplatz gewartet, hieß es am Dienstag aus dem Schulministerium. Zudem warteten 908 Kinder noch auf das obligatorische Beratungsgespräch. Dabei wird festgestellt, ob überhaupt eine Schulpflicht vorliegt.

Insgesamt seien seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Ende Februar 34.737 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an den Schulen in NRW aufgenommen worden, hieß es weiter. „Das ist eine enorme Leistung der Schulen.“ Zuerst hatte der WDR berichtet.

Nach früheren Angaben des Schulministeriums gab es zum Schulstart nach den Sommerferien in NRW insgesamt rund 70.000 neu zugewanderte Kinder aus verschiedenen Ländern in der Schülerschaft. Somit stammt etwa die Hälfte von ihnen aus der Ukraine.

Das Land und die Kommunen stehen nach Angaben des Ministeriums bei der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher „vor der Herausforderung, mehr Personal und Schulraum zur Verfügung zu stellen“. So habe die Landesregierung den Bezirksregierungen bereits für das vergangene Schuljahr 2021/2022 kurzfristig 867 zusätzliche Stellen zugewiesen. Im aktuellen Schuljahr stünden 1052 Stellen zur Verfügung. Um den Zuzug schulpflichtiger Kinder aus der Ukraine zu bewältigen, haben die Schulen im April außerdem Möglichkeiten für befristete Einstellungen erhalten. 658 Lehrkräfte seien befristet eingestellt worden, unter ihnen auch ukrainische.

In einem Erlass aus der vergangenen Woche hatte das Ministerium die Handlungsmöglichkeiten der Schulen in der angespannten Lage erweitert. So können Schulen bei neu zugewanderten Schülern unter engen Voraussetzungen vom vorgesehenen Gesamtumfang des Unterrichts abweichen. Gleichwohl sollten mindestens 20 Stunden in der Woche angeboten werden.

Gemäß den EU-Ratsbeschlüssen erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Flüchtlinge müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sind demnach schulpflichtig, sobald sie in NRW dauerhaft einen Wohnsitz haben.

( dpa/lnw)