Biogas: Kampf geht weiter
Die Wanloer Bürgerinitiative hat am Freitag weitere 215 Einwendungen eingereicht. Außerdem soll das Innenministerium NRWs eine Beschwerde prüfen.
Mönchengladbach. Mitglieder der Bürgerinitiative Wanlo haben am Freitag im Fachbereich für Stadtentwicklung und Planung 215 weitere Einwendungen gegen den Bau einer Biogas-Anlage im Mönchengladbacher Süden abgegeben.
Damit hat sich die Zahl der Stellungnahmen von Bürgern gegen das Projekt auf 1.235 erhöht. Der Zusammenschluss von Anwohnern und anderen Betroffenen will in seinem Kampf gegen die Anlage nicht nachlassen.
Im Gegenteil, nach dem jüngsten Beschluss des Aufsichtsrats des Energieversorgers NVV, das Projekt auch nach allen Protesten weiter mit aller Kraft verfolgen zu wollen (die WZ berichtete), will die Bürgerinitiative (BI) ihre Aktivitäten noch verstärken. „Der Widerstand weitet sich aus“, sagte ein BI-Sprecher über die aktuelle Stimmung in Wanlo und den umliegenden Stadtteilen.
Am kommenden Donnerstag wird die Anhörung der Bürger im Rahmen des Bauleitverfahrens wiederholt. Die BI, die der Stadt Verfahrensfehler bei der letzten Anhörung im vergangenen Jahr vorgeworfen hatte, steht dem erneuten Termin skeptisch gegenüber.
Schon nach dem letzten Anhörungs-Termin hatte es von Seiten der Bürger, aber auch aus politischen Kreisen Kritik gegeben. Man hielt den Ablauf nicht für rechtens. Einige Bürger sollen sogar Anzeige erstattet haben.
Die Vorwürfe der BI bezogen sich vor allem darauf, dass sie eine Einzelanhörung aller Bürger, die eine Stellungnahme abgegeben hatten, forderte und auch immer noch fordert.
Die Verwaltung hatte dies angesichts der bereits zu diesem Zeitpunkt großen Zahl von Einwendungen als nicht möglich bezeichnet. Der zuständige Baudezernent Andreas Wurff hatte vorgerechnet, dass „selbst bei einer Redezeit von nur 15 Minuten für jeden, hochgerechnet zwei Monate Anhörungszeit“ zusammenkämen.
Der Stadtrats-Fraktion Die Linke reicht diese Auskunft nicht. Sie soll nach Informationen der WZ ein Schreiben an das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales verschickt haben. In der Beschwerde fordert die Fraktion die Aufsichtsbehörde auf zu prüfen, ob rechtlich nicht doch eine Einzelanhörung notwendig sei.
Außerdem verlangt sie, dass das Ministerium den Ratsbeschluss zur Gründung der Biogasgesellschaft Mönchengladbach unter die Lupe nimmt. Nach Einschätzung der Linken sei es nicht korrekt gewesen, dass bestimmte Ratsmitglieder sich nicht für befangen erklärten.
Die Mitglieder des politisch besetzten Aufsichtsrats der NVV AG, die die Biogas-Anlage bauen will, hätten nach Ansicht der Linken nicht bei der Gründung der Biogasgesellschaft, die die Anlage als NVV-Tochter betreiben soll, abstimmen dürfen.