Der Enkel starb an den Folgen.
Die Richter am Landgericht Mönchengladbach stellten in ihrem Urteil am Donnerstag fest, die 55 Jahre alte Frau habe geglaubt, in guter Absicht zu handeln. Damit entfalle das Mordmerkmal der Heimtücke.
Die Frau habe bei ihrem Tod wohl niemanden zurücklassen wollen, weder das Kind noch den Hund, nahmen die Richter an. Sie wurde deshalb wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und wegen Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt.