Fehler beim Jobcenter: Briefe kommen nicht an

Die Post ging an eine falsche Adresse und nicht an Betreuer Manuel Kreutzer. Einem seiner Klienten drohte daher die Leistungskürzung.

Foto: Gruhn/Ilgner

Wenn keine Post vom Jobcenter kommt, dann dürften die meisten Empfänger von Sozialleistungen damit ganz gut leben. Dem gesetzlichen Betreuer Manuel Kreutzer, der insgesamt sechs Klienten beim Jobcenter betreut, kam das aber irgendwann seltsam vor. „Ich habe mich gewundert“, sagt er. Und vor knapp drei Wochen fühlte er sich bestätigt: Einer seiner Klienten kam mit einem Brief vom Jobcenter zu ihm ins Büro: Die Behörde drohte an, die Zahlungen zu kürzen — wegen fehlender Mitwirkung durch den Betreuer. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt Kreutzer.

Er forschte nach und fand schließlich heraus: Beim Jobcenter wurde die Post an eine falsche Adresse geschickt. An welche? Das durfte ihm nicht mitgeteilt werden. „Aus Datenschutzgründen“, sagt Kreutzer. Ändern könne man die offenkundig falsche Adresse aber auch nicht so einfach, das müsse über die Regionaldirektion in Düsseldorf gehen. „Dadurch konnte ich die Schriftstücke auch nicht einfach noch einmal anfordern, dann wären sie wieder an die falsche Adresse gegangen“, sagt Kreutzer.

Also rief er beim Datenschutzbeauftragten der Regionalstelle in Düsseldorf an. Telefonisch gehe das aber nicht. Das müsse er schriftlich einreichen. Kreutzer schrieb an die Regionalstelle. Doch zwei Wochen lang erhielt er keine Reaktion. Er fragte sich: „Wo sind die Briefe meiner Klientin hingeschickt worden? Und hat die jemand Fremdes geöffnet?“

Es dauerte, und schließlich räumte das Jobcenter ein: „Bei uns ist es zu einem Fehler gekommen, eine Adresse ist falsch zugeordnet worden“, sagt Bernd Meisterling-Riecks vom Jobcenter: „Die Post ist an diese Adresse geschickt worden, aber sie ist auch nicht zurückgekommen.“ Insofern seien die Sachbearbeiter im Jobcenter davon ausgegangen, dass die Post dem Betreuer korrekt zugestellt worden sei.

Als die angeforderten Unterlagen dann nicht eingereicht wurden, kam es — wie in einem solchen Fall üblich — zu der Drohung, die Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Dies habe das Jobcenter inzwischen allerdings rückgängig gemacht: „Die Kundin braucht keine Nachteile zu fürchten“, sagt Meisterling-Riecks. Der Datenschutzbeauftragte der Regionalstelle hatte den Fall inzwischen an seinen Kollegen in der Mönchengladbacher Behörde weiter verwiesen.

Das Jobcenter Mönchengladbach betreut rund 40 000 Kunden. Im Servicecenter, wo Kunden mit ihren Anrufen landen, würden die Anliegen nach Zuständigkeit gefiltert, so Meisterling-Riecks. „97 Prozent der Fälle können dort bereits abgeschlossen werden“, sagt er. Kunden hätten die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten oder an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters zu wenden.