Feldweg zugeparkt: 74-Jährige muss 1800 Euro zahlen
Die Mönchengladbacherin wurde vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. Zwei Personen konnten den Weg nicht verlassen.
Nur ein paar Minuten will Brigitte B. einen Feldweg neben ihrem Haus zugeparkt haben. Laut dem Zeugen Timo L. und seiner Mutter waren es jedoch wesentlich mehr. Außerdem habe die Rentnerin den Weg absichtlich mit ihrem Auto versperrt. Bereits zum zweiten Mal wurde der Vorfall nun vor Gericht verhandelt.
Angeklagt war B. wegen Nötigung: Sie habe den Feldweg absichtlich für 50 Minuten blockiert. Letztlich verurteilte das Amtsgericht sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro.
Zunächst schildert die 74-Jährige den Vorfall, der sich am 10. Juni vergangenen Jahres ereignete. „Ich habe das nicht mit Absicht gemacht“, betont sie mehrfach. Die Rentnerin wohnt an einer Einbahnstraße in Mönchengladbach. Neben ihrem Haus führt ein kleiner Feldweg zu den Weiden hinter ihrem Grundstück. Um das Auto aus ihrer Ausfahrt hinauszusetzen und dann das Gartentor zu schließen, muss B. ihr Auto auf der Straße parken oder vor der benachbarten Zufahrt zum Feldweg.
Am besagten Juni-Tag habe sie noch schnell in der Stadt etwas erledigen wollen. Nach ihrer Schilderung setzte sie das Auto aus ihrer Einfahrt heraus und parkte vor dem Feldweg. „Dann habe ich gemerkt, dass ich mein Handy vergessen hatte, und ging noch mal zurück ins Haus“, berichtet die 74-Jährige.
Timo L., der im Sommer öfter mit seiner Mutter den Feldweg nutzt, um ihren Pferden auf der Weide Wasser zu bringen, wollte währenddessen von dem Weg aus auf die Straße fahren. Während die Rentnerin im Haus war, habe plötzlich ihr Telefon geklingelt, eine Bekannte sei am Apparat gewesen. „Ich habe maximal zehn oder 15 Minuten mit ihr telefoniert“, sagt B. Als sie dann zurück zu ihrem Auto gehen wollte, sah sie bereits einen Polizisten davor stehen.
Der 19-jährige L. schildert den Vorfall bei Gericht jedoch anders. „Wir hatten Sichtkontakt zu Frau B. Sie hat genau gesehen, dass wir auf dem Feldweg fuhren und auf die Straße wollten“, sagt L. Die Angeklagte habe die Familie außerdem bereits mehrfach an der Fahrt auf dem Feldweg gehindert. „Einmal hat sie sich breitbeinig mit den Armen verschränkt vor uns gestellt. Da hatten wir auch schon die Polizei gerufen“, sagt L. Auch der Polizeibeamte, der die Anzeige am 10. Juni aufnahm, bestätigt vor Gericht, dass er mehrfach mit B. polizeilich Kontakt hatte.
Als der Polizist an diesem Tag der Adresse ankam, habe er B. gefragt, warum sie das Auto nicht wegstelle. „Daraufhin sagte sie energisch, dass sie angeblich von der Stadt persönlich die Erlaubnis habe, Autos an der Weiterfahrt auf dem Feldweg zu hindern“, sagt er. Die Angeklagte bestreitet dies.
Das Gericht verurteilt die Rentnerin schließlich. Bereits am 1. Dezember 2016 war die Sache verhandelt worden. Damals gab es kein Urteil — das Verfahren wurde gegen eine Zahlung in Höhe von 900 Euro an gemeinnützige Zwecke eingestellt. Die Rentnerin zahlte diesen Betrag jedoch nie.