Mönchengladbach Lebenslange Haft gefordert: Vater tötet 19 Tage altes Baby

Der kleine Leo wurde nur 19 Tage alt - weil ihn der eigenen Vater gequält und umgebracht haben soll. Ein Gewaltexzess, der fassungslos mache, sagt die Staatsanwältin. Die Mutter soll nebenan gewesen sein und nichts dagegen unternommen haben.

Die Angeklagten Pascal W. (M.) und Melanie W. auf der Anklagebank.

Foto: Roland Weihrauch

Mönchengladbach. Stundenlang soll ein Vater seinen 19 Tage alten Sohn gequält, missbraucht und schließlich ermordet haben - aus Frust und Eifersucht. Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach lebenslange Haft für den 26-Jährigen. „Der Gewaltexzess über ein Bündel Leben macht einen fassungslos“, sagte Staatsanwältin Jane Wolf in ihrem Plädoyer. Unter anderem wegen der extremen Grausamkeit beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dann könnte der Mann nicht nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen.

Für die 25-jährige Mutter forderte die Anklage sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags durch Unterlassen. Sie hätte den Tod des kleinen Leo leicht verhindern können, sagte Wolf. Die 25-Jährige habe in der Nacht über Stunden die Schreie ihres Kindes gehört und nicht reagiert.

Trauermarsch im Gedenken an ermordeten Leo
17 Bilder

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Der Mann sei nach der Rückkehr von Frau und Säugling aus dem Krankenhaus im Oktober 2015 immer eifersüchtiger geworden, stellte Wolf fest. Er habe in den Tagen vor dem Mord das Kind mit Milch verbrüht und geschlagen. Einmal habe er dem Jungen die Milchflasche tief in den Hals gedrückt und ihn so hart angepackt, dass er Blutergüsse bekam.

Obwohl sie von den Misshandlungen wusste, habe ihm die Mutter in der Nacht zum 21. Oktober die Betreuung des Kindes überlassen. Während sie im Schlafzimmer nebenan gewesen sei, habe der Mann den Jungen fast vier Stunden lang gequält. Mit seinen 88 Kilo habe er sich minutenlang auf das Köpfchen gesetzt, das Kind geschüttelt, sexuell schwer missbraucht und dann mit dem Kopf mehrfach auf eine Tischkante geschlagen und so getötet.

Die Mutter hatte ihr bei der Polizei abgelegtes Geständnis, sich schlafend gestellt zu haben, vor Gericht widerrufen. Ihr Verteidiger forderte Freispruch und im Fall einer Verurteilung Haftbefreiung. Der Verteidiger des geständigen Vaters sah keine Gründe für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Grausamkeit sei ein Mordmerkmal und könne nicht Begründung für die besondere Schwere der Schuld sein. Das Urteil wird für den 31. Mai erwartet. (dpa)