Mönchengladbacherin in Wohnung angegriffen Verteidigung äußert Zweifel an Gutachten
Mönchengladbach. · 41-Jähriger sei bei versuchtem Totschlag möglicherweise schuldunfähig gewesen.
Die Verteidigung fährt im Verfahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schwere Geschütze auf: Nachdem eine psychiatrische Gutachterin den Angeklagten für schuldfähig erklärt hatte, stand nun ihre Befragung durch den Verteidiger an. Und dieser ließ keinen Zweifel daran, dass er das Gutachten für fehlerhaft hält. Laut Staatsanwaltschaft soll der 41-jährige Viersener 2012 eine Frau in ihrer Wohnung in Mönchengladbach überfallen, gewürgt und mit einem Messer angegriffen haben. Nachdem er unerkannt vom Tatort fliehen konnte, wurde er 2018 durch eine DNA-Spur überführt.
Laut eigener Aussage hat der Angeklagte über Jahre Kokain und Amphetamine konsumiert, kann sich nicht an die Tat erinnern. Laut Gutachterin hatte er erklärt, für einen längeren Zeitraum unter einer Amnesie gelitten zu haben. Der Richter zeigte sich überrascht: „Der Angeklagte gibt an, sich an ein ganzes Jahr nicht erinnern zu können. Ich habe schon vieles erlebt, so etwas noch nicht.“
Der Verteidiger fragt, ob ein sogenannter Tunnelblick unter Rauschmitteln entstehen könne. Laut der Sachverständigen sei es möglich, dass man Dinge unter Drogen eingeschränkt wahrnehme. Der Verteidiger hakt nach: „Kann es sein, dass mein Mandant das Verweisen aus ihrer Wohnung als Angriff auf seine Person hätte verstehen können?“ Die Gutachterin widerspricht. Auch das ruhige Verhalten des Mannes nach der Tat, das langsame Weggehen aus dem Haus, das von Zeugen beobachtete Starren von einer nahe gelegenen Brücke stelle „keinen Brückenschlag zu einem Amphetaminkonsum“ her.
Die Kammer entscheidet am
9. Juli über ein Zweitgutachten
Am Tag nach der Tat hatte der Mann sich in eine Klinik einweisen lassen, dort wurde eine Amphetaminabhängigkeit dokumentiert, jedoch ohne körperliche oder neurologische Befunde. Laut Verteidigung habe die Gutachterin eine Anamnese und wichtige Untersuchungen zum Amphetaminmissbrauch nicht vorgenommen. Daher stellte sie den Antrag, einen zweiten Sachverständigen zu beauftragen, der eine Enthemmungssymptomatik durch einen Mischkonsum verschiedener Drogen zum Tatzeitpunkt belegen soll. Darüber wird die Kammer am 9. Juli entscheiden. eva