Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung
In letzter Minute gestand ein 44-jähriger Mönchengladbacher die Tat.
Mönchengladbach. Am Ende folgten die Richter am Landgericht Mönchengladbach dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage und verurteilten einen 44-jährigen Mönchengladbacher wegen schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft.
Die Beweisaufnahme war eigentlich schon beendet, Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits plädiert, es fehlte nur noch das Plädoyer der Verteidigung. Der Verteidiger stellte aber zu Beginn des Prozesstages noch einen Beweisantrag. Darin ging es um einen möglichen anderen Täter.
Das Gericht trat daraufhin erneut in die Beweisaufnahme ein, um über diesen Antrag zu befinden. Nachdem die Richter den Antrag abgelehnt hatten, bat der Verteidiger erneut um das Wort — und gab dann für seinen Mandanten eine Erklärung ab, in der es hieß, er könne sich zwar nicht an Einzelheiten erinnern, räume aber grundsätzlich die schwere Vergewaltigung ein. Der Angeklagte bestätigte diese Erklärung dann.
Der Mann wird nicht die gesamte Zeit in einem Gefängnis verbüßen müssen, weil das Gericht nach Paragraph 64 des Strafgesetzbuches zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete.
Eine solche Anordnung erfolgt, wenn jemand den Hang hat, Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und die Richter die Gefahr sehen, dass unter diesem Einfluss weitere Straftaten zu erwarten sind.