Sperrzeit für Kneipen an Wochenenden aufgehoben
Seit dem 1. Januar gilt die neue Regelung.
Mönchengladbach. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften ist seit dem 1. Januar für das gesamte Stadtgebiet generell von fünf bis sechs Uhr festgelegt. Allerdings gilt das nicht für die Nächte von freitags auf samstags, samstags auf sonntags, in der Nacht von Altweiber auf den Freitag sowie von Karnevalssonntag auf Rosenmontag und Rosenmontag auf Veilchendienstag.
In den Nächten vor Feiertagen mit Ausnahme der „stillen“ Feiertage gibt es ebenfalls keine Sperrstunde. Der Rat hatte diese Regelung in seiner letzten Sitzung im Dezember beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass in Einzelfällen, zum Beispiel bei permanentem Lärm während der Nachtzeit inner- und außerhalb der Schank- und Speisewirtschaften und somit bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung die Sperrzeit für bestimmte Betriebe individuell festgesetzt werden kann. Montags bis freitags gilt die Sperrzeit von fünf bis sechs Uhr.