Veranstalter für Jagdreisen Streit um Elch vor Mönchengladbacher Gericht - Jäger will Geld zurück
Mönchengladbach · Ein Reiseveranstalter verspricht einem Jäger einen Elch in Weißrussland. Der Jäger will nicht getroffen haben - und Geld zurück. Jetzt wird der Elch ein Fall fürs Gericht.
Ein Jäger aus dem Kreis Steinfurt und Elch im weißrussischen Sklov beschäftigen diesen Freitag das Amtsgericht Mönchengladbach. Der Jäger verklagt einen Veranstalter für Jagdreisen auf Erstattung von 1500 Euro des Reisepreises. Der Anbieter hatte sich nach Angaben des Gerichts verpflichtet, dem Kläger und einem weiteren Jagdgenossen die Chance zu bieten, einen Elch zu erlegen. Sollte der Kläger keine Gelegenheit bekommen, „einen Elch zu beschießen“, sollte es 1500 Euro des Reisepreises zurückgeben.
Der Kläger behauptet den Gerichtsangaben zufolge, er habe zwar bei der Jagd auf einen Elchbullen mit geringerem Trophäengewicht geschossen, den aber nicht getroffen. Hätte er diesen „geringeren Elchbullen“ erlegt, wäre laut Vertrag eine niedrigere Teilerstattung des Reisepreises von 500 Euro in Betracht gekommen. Der Reiseveranstalter behauptet dagegen, der Kläger habe den Elch getroffen. Das Tier sei kurz danach von einem Treiber „verludert“ - also angeschossen - aufgefunden worden und in einem Sumpfgebiet verendet.