Überfahrener Fuß: Mietwagenfahrerzu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Mann soll auf einem Parkplatz eine 26-Jährige angefahren haben.
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Unfallflucht warf die Staatsanwältin gestern dem Angeklagten (36) vor. In der Nacht zum 28. März soll der Mietwagenfahrer auf einem Parkplatzgelände nahe der Lürriper Straße nach einem Streit eine 26-jährige Hausfrau angefahren und am Fuß verletzt haben. Danach soll der Mönchengladbacher, ohne sich um das Opfer zu kümmern, davon gefahren sein.
„Da stimmt fast gar nichts, was die Staatsanwältin da vorgelesen hat“, verteidigte sich der 36-Jährige. In der Nacht habe er mit seinem Mietwagen an einer Ampel gestanden, so der Angeklagte. Daneben seien zwei Personen aus einem anderen Wagen ausgestiegen. Ein Mann habe gegen die Seitenscheibe seines Fahrzeugs geschlagen, die dabei zerbrochen sei. Der Mann habe ihn gefragt, ob er sie fahren könne. Das habe er abgelehnt. Er sei den beiden hinterhergefahren. Die Frau sei zu dem Parkplatz gelaufen und habe gerufen: „Fahr mich doch an.“ Die Frau sei dann zur Seite gesprungen. Er habe gehalten. „Die Frau schlug mit den Händen auf die Motorhaube. Dass ich sie angefahren haben soll, kann ich nicht erklären. Ich habe nichts bemerkt“, versicherte der Angeklagte.
Dagegen schilderten die 26-jährige Hausfrau und ihr Bruder (24) das Erlebnis ganz anders. Der Bruder gab zu, den Angeklagten an der Ampel vergeblich gefragt zu haben, ob er sie in die Altstadt fahren könne. Die Eltern der beiden wollten nach Hause und die Kinder nicht in die Altstadt begleiten. Die Geschwister liefen zu dem Parkplatz, auf dem sich der Bruder hinter einem Lkw versteckte. Dabei beobachtete er, wie die Schwester von dem Mietwagenfahrer verfolgt wurde. „Der hat mich mit dem Fahrzeug vor sich hergetrieben, geschubst, bis ich zur Seite auswich. Dann gab er Gas und überfuhr meinen Fuß“, erinnerte sich die 26-Jährige. „Ich fiel und schrie nur noch“, so die Mutter einer kleinen Tochter. Der Angeklagte sei davon gefahren. Und ihr Bruder habe den Krankenwagen gerufen. Mit den Schürfwunden am Fuß habe sie ihre Tochter 14 Tage lang nicht zum Kindergarten fahren können. Der Bruder bestätigte die Aussage der Schwester.
Danach hielt die Staatsanwältin den Angeklagten für überführt. Sie beantragte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung, weil der Mönchengladbacher bisher nur einmal vor Gericht wegen Beleidigung aufgefallen war. Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten. Er hielt die Aussagen der Geschwister für widersprüchlich.
Doch das Gericht verurteilte den Mietwagenfahrer wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, wegen gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss der Angeklagte dem Opfer 500 Euro zahlen und drei Monate auf den Führerschein verzichten.