Vergewaltiger zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
Der 21-jährige Mönchengladbacher spricht von „einvernehmlichen Sex“.
Wegen Vergewaltigung und gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen saß ein junger Mönchengladbacher gestern auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht, er konsumiere schon jahrelang Alkohol, Cannabis und auch Kokain. Zur Zeit lasse er sich freiwillig in einer sozialtherapeutischen Einrichtung behandeln.
Zum Tatvorwurf sagte er: „Das war keine Vergewaltigung. Die junge Frau hat am 6. Juli 2014 bei mir übernachtet, als meine Eltern in Urlaub waren. Das war mehrfacher einvernehmlicher Sex“, behauptete der Angeklagte.
Kennengelernt habe man sich beim Chatten. Ganz anders erinnerte sich dagegen die 19 Jahre alte Schülerin aus Bedburg. „Der Mönchengladbacher kam nett rüber. Wir haben auch über möglichen Sex geredet. Ich schrieb ihm, dass ich mir das vorstellen könne“, so die 19-jährige Zeugin im Gerichtssaal.
Er habe sie bei dem Treffen von der Bushaltestelle abgeholt. Nach ersten Küssen habe er dann ihre Hose geöffnet. „Lass das, ich möchte das nicht“, habe sie reagiert. „Stell dich nicht so an, da musst du jetzt durch“, habe der Angeklagte geantwortet und sie dann vergewaltigt. Die Wohnung verließ die junge Frau nicht, weil sie ihren Eltern gesagt hatte, sie übernachte bei einer Freundin. Am nächsten Tag habe der Angeklagte sie gezwungen, in Mobilfunk-Geschäften Handyverträge abzuschließen, erzählte das Opfer. Ihr Vater erstattete später Anzeige.
Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich wegen Vergewaltigung und gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen zu drei Jahren und drei Monaten Haft.