Widerspruch gegen Knöllchen bald auch online möglich
Noch 2015 sollen sich Falschparker oder Raser via Internet zum Bußgeld-Verfahren äußern können.
Mönchengladbach. Für den Gladbacher verlief der Besuch der Innenstadt wenig erfreulich: Als er nach dem Bummel zum Auto zurückkam, fand er eine Nachricht einer städtischen Politesse vor. Er habe die Parkzeit überzogen und müsse jetzt 15 Euro zahlen. Das wurmte den Gladbacher. Aber noch mehr ärgerte er sich über das Verfahren: „Es wird kostentreibend ein zweiseitiger Brief verschickt, für den Personal- und Portokosten anfallen. Und dann höre ich immer, das städtische Personal sei überlastet und die Verwaltungskosten seien zu hoch.“ Seine Empfehlung: Wie früher einen Zahlschein unter den Scheibenwischer stecken, mit der Aufforderung, das „Knöllchen“ umgehend an die Stadtkasse zu zahlen. Dann sei der Vorgang erledigt und sorge nicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Diesen Weg will die Stadtverwaltung zwar nicht gehen. Aber sie wird das Bußgeld-Verfahren in diesem Jahr anders aufstellen: Es soll noch 2015 möglich sein, sich online zum Verfahren zu äußern. Bisher ist es noch so, dass die Bußgeldstelle der Stadt bei Vergehen nur auf postalischem Wege kommuniziert. Wer etwa auf der Theodor-Heuss-Straße zu schnell mit dem Auto unterwegs war und geblitzt wurde, erhält ein Schreiben mit einem Anhörungsformular.
Und da fangen dann für den „Eintreiber“ des Bußgelds die Probleme an: Viele Raser reagieren zunächst gar nicht darauf, andere schicken das Formular zurück und verweisen zum Beispiel darauf, nicht selbst am Steuer gesessen zu haben. Ähnlich sieht’s bei den Knöllchen aus, die für falsches Parken ausgestellt werden. Denn der Verwaltungsaufwand wird erst dann richtig groß, wenn Widerspruch eingelegt wird. Das digitale Verfahren verkürzt den Vorgang erheblich — und beschleunigt ihn. Die notwendigen Daten werden dann vom Fahrzeughalter direkt erfasst und müssen nicht mehr umständlich übertragen werden. „Wir gehen von rund 150 000 Fällen pro Jahr aus, bei denen wir den Verwaltungsaufwand reduzieren können“, sagt Lothar Breimer, Leiter der städtischen Bußgeldstelle.
Auf Verwarn- und Bußgeld kann die klamme Stadt nicht verzichten. Jährlich kommen alleine aus den Knöllchen wegen falschen Parkens Forderungen von rund zwei Millionen Euro zusammen. Weil es um die Zahlungsmoral der Parksünder nicht so gut bestellt ist, habe die Stadt ganz bewusst das Verfahren mit den Anschreiben gewählt, so Breimer. Andere Modelle seien intensiv geprüft worden. „Dabei hat sich herausgestellt, dass das jetzige bewährte Verfahren für die Stadt auch das wirtschaftlichste ist. Bei anderen hätten wir erhebliche Investitionen gehabt“, sagt Breimer.
Direkt einen Zahlschein beizufügen, ist für ihn auch kein Thema mehr: „Das hat keine Vorteile gebracht. Im Gegenteil: Die meisten wurden gleich weggeworfen, so dass wir die Parksünder dann doch noch anschreiben mussten.“