Windenergie Nabu stoppt Windräder wegen Schwarzstorch

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Aachen hebt einen Genehmigungsbescheid im Kreis Euskirchen auf.

Ein Kran steht neben einem unfertigen Mast einer Windkraftanlage in Dahlem in der Eifel. Der Bau des Windparks mit fünf Windrädern ist jetzt endgültig gestoppt worden.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Ausgerechnet die Klage von Naturschützern hat den Bau einer Windenergieanlage im Kreis Euskirchen jetzt endgültig gestoppt. Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Freitag seinen Eilbeschluss vom vergangenen Jahr bestätigt und den Genehmigungsbescheid des Kreises Euskirchen zum Bau des Windparks Dahlem IV mit fünf Windrädern aufgehoben. Geklagt hatte der Naturschutzbund (Nabu). Berufung wurde nicht zugelassen. Eine Beschwerde des Kreises Euskirchen und des Anlagenbetreibers gegen den Eilbeschluss hatte das Oberverwaltungsgericht Münster schon im vergangenen Oktober zurückgewiesen.

Das Aachener Gericht monierte, mögliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf den Schwarzstorch seien nicht ausreichend untersucht worden. Dabei handele es sich um einen beachtlichen Verfahrensfehler. Konkret geht es um einen Schwarzstorchhorst in nur 500 Metern Entfernung zu einer der fünf geplanten Windanlagen.  Der Kreis, so die Richter, hätte sich nicht mit der zweifelhaften Feststellung begnügen dürfen, der Horst sei schon mehrere Jahre nicht mehr besetzt gewesen. Tatsächlich sei der Horst noch im vergangenen Jahr nachweislich bewohnt worden. Laut Gericht besteht keine Aussicht darauf, dass das Vorhaben mit Blick auf die Gefährdungen des Schwarzstorches überhaupt genehmigungsfähig sei.

Gegen Windkraft „nur an Stellen, wo sie nicht hingehört“

„Auch der Nabu ist für eine naturverträgliche Energiewende“, so der NRW-Vorsitzende Josef Tumbrinck gegenüber dieser Zeitung. Aber natürlich müssten dabei die Artenschutzbelange berücksichtigt sein. „Wir sind nicht generell gegen Windkraft, sondern nur an Stellen, wo sie nicht hingehört.“ Nach seinen Angaben geht der Nabu in NRW an acht Stellen mit Verbandsklagen gegen Windräder vor.

Gleichzeitig wandte sich Tumbrinck gegen die zufällig auch am Freitag von der Landesregierung angekündigte Bundesratsinitiative für eine erneute Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will damit „für mehr Akzeptanz von Windenergieanlagen“ sorgen.

Dahinter steht der mittlerweile im Entwurf des Landesentwicklungsplans und dem Windenergie-Erlass hinterlegte Plan der Landesregierung, den Mindestabstand zu Wohnbebauung auf 1500 Meter festzuschreiben. Aber ohne Länderöffnungsklausel kann NRW den Abstand gar nicht verbindlich vorschreiben, weil es sich in der Sache um Bundesrecht handelt und der Abstand im Wesentlichen von den Lärmemissionen abhängt.

Während Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, die Bundesratsinitiative als Schritt lobt, um die Auseinandersetzung über den weiteren Ausbau der Windenergie zu befrieden, kritisiert Wibke Brems, energiepolitische Sprecherin der Grünen, damit lege die Landesregierung „die Axt an die Energiewende“. Für Nabu-Chef Tumbrinck ist die ganze Abstandsdiskussion schlicht „ein Papiertiger“: „Der Tiger springt und wird als Bettvorleger landen.“