Nach Demo in Düsseldorf Reul legt Details zu umstrittenem Polizeieinsatz offen

Düsseldorf · Der massive Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Düsseldorf wird nun im Landtag aufgearbeitet. Grund für die Demo war das geplante neue Versammlungsgesetz für NRW. Die Kritik an dem Entwurf wächst.

NRWs Innenminister Herbert Reul legt Details zur Demo am Samstag in Düsseldorf offen.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen will Innenminister Herbert Reul (CDU) Details offenlegen. CDU und FDP beantragten eine Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags für Donnerstag (8.30 Uhr). Reul sagte nach Informationen aus Parteikreisen am Dienstag in der CDU-Fraktionssitzung im Landtag die vollständige Aufklärung der Vorfälle bei der Demonstration in Düsseldorf zu.

Inzwischen wächst die Kritik an dem Entwurf für das Versammlungsgesetz. Die CDU-Faktion zeigte sich offen im weiteren Beratungsverlauf. „Etwaige Änderungswünsche werden wir diskutieren und beraten - so wie auch beim Polizeigesetz, wo wir eine gute Lösung mit breiter Unterstützung erzielt haben“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christos Katzidis, am Dienstag. Ende des Jahres solle es ein Ergebnis geben, hieß es in der Fraktion.

Der CDU-Koalitionspartner FDP machte bereits konkrete Änderungsvorschläge. FDP-Innenpolitiker Marc Lürbke sagte: „Grundsätzlich gilt: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineinkommt.“ Vor allem aus der Bundes-FDP war zuvor Kritik an dem Gesetz laut geworden.

Die Debatte über den Polizeieinsatz ging weiter. Als erste hatten die oppositionellen Grünen eine Sondersitzung des Innenausschusses gefordert. Die Grünen-Fraktion allein erreicht dafür aber nicht das notwendige Quorum. Fraktionschefin Verena Schäffer forderte, unter anderem müsse das Vorgehen der Polizei gegen mindestens einen Journalisten erklärt werden. Die Grünen verlangen auch eine rechtliche Begründung der Einkesselung von rund 300 Personen, darunter auch minderjährige Demonstrationsteilnehmer.

Die Polizei hatte bei der Demonstration am Samstag einen Teil der Demonstranten, den sogenannten Antifa-Block, stundenlang eingekesselt und ihnen den Weiterzug untersagt. Dies war in Durchsagen damit begründet worden, dass etwa durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen worden sei, sowie mit dem Einsatz von Pyrotechnik aus den Reihen der Demonstranten.

Nach dem Polizei-Übergriff auf einen Fotografen der Deutschen Presse-Agentur bei der Demonstration hatte auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) Aufklärung versprochen.

CDU-Politiker Katzidis versuchte, Befürchtungen zu dem Versammlungsgesetz zu zerstreuen. Der jetzige Gesetzentwurf bedeute keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Es gäbe damit „nicht eine Demo weniger, keine Gegendemo würde damit verboten“. Das sogenannte Militanzverbot verbiete auch keine gleichartige Kleidung, sondern damit verbundene Gewaltbereitschaft und gezielte Einschüchterung. „Das heißt konkret: Singende Fußballfans in Trikots: ja, Neonazis in Bomberjacken und Springerstiefeln mit drohenden Parolen: nein.“

Das neue Versammlungsgesetz sieht unter anderem ein Verbot von militantem Auftreten etwa durch uniformes oder einschüchterndes Aufmarschieren rechtsextremer Gruppierungen oder auch linksradikaler Extremisten vor. Als Erscheinungsbild wird dabei neben dem Tragen von Uniformen, Uniformteilen und uniformähnlicher Kleidung auch ein paramilitärisches Auftreten der Teilnehmer genannt. Reul hatte als Beispiele Aufmärsche uniformierter Rechtsextremisten, aber auch den sogenannten Schwarzen Block der linksextremistischen Szene genannt.

Der FDP-Politiker Lürbke betonte: „Durch die neuen Regelungen im Versammlungsrecht darf keine Abschreckungswirkung für die Teilnahme an Demonstrationen entstehen.“ Anders als im Entwurf solle an Kontrollstellen von Demonstrationen eine Identitätsfeststellung erst dann erfolgen dürfen, wenn auch tatsächlich verbotene Gegenstände wie Waffen oder Schutzausrüstung gefunden würden.

„Wir wollen die Versammlungsfreiheit schützen und stärken - daher gilt es jedem Eindruck entgegenzutreten, es finde im Vorfeld eine Registrierung der Versammlungsteilnehmer durch staatliche Stellen statt“, so Lürbke. Die FDP kritisiert auch die erweiterten Befugnisse der Polizei für Bild- und Tonaufnahmen in geschlossenen Räumen und vor allem auch verdeckte Aufnahmen. Auch eine Ausweitung des Militanzverbotes auf sonstige öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel wie Fußballaufzüge wäre „zu weitreichend“, sagte Lürbke.

Im parlamentarischen Verfahren werde die FDP sehr genau darauf achten, dass Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, besonders auch in Krisenzeiten, nicht eingeschränkt, sondern vielmehr durch präzisere Regeln gestärkt würden.

Schon in einer Expertenanhörung im Landtag war der Entwurf aus dem Innenministerium kritisiert worden. So hatten Gewerkschaften und Sachverständige zwar gelobt, dass das Land mit dem Gesetz künftig verhindern wolle, dass Rechtsextremisten und Neonazis symbolträchtige Orte und Gedenktage für Aufmärsche missbrauchten. Einige Regelungen schössen aber über das Ziel hinaus und könnten die Meinungsfreiheit bedrohen.

(dpa)