Naturschutz Neue Düngeregeln in NRW: Ein Drittel der Ackerflächen betroffen
Düsseldorf · Nitrat im Grundwasser ist ein Problem für die Gesundheit. Seit Jahren steht Deutschland bei dem Thema am Pranger der EU-Kommission. Auf Druck aus Brüssel gibt es jetzt auch in NRW neue Düngeregeln.
In Nordrhein-Westfalen werden ab Dezember deutlich mehr Ackerflächen als durch Nitrat belastet ausgezeichnet. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums wächst der Anteil der sogenannten roten Gebiete von 165 000 auf über 500 000 Hektar. „Das ist dann rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in Nordrhein-Westfalen“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Donnerstag. Grund für die Ausweitung ist eine Neufassung der Landesdüngeverordnung nach Vorgaben der Europäischen Union.
Demnach ändern sich nicht die Grenzwerte, sondern die Berechnungsgrundlagen für die betroffenen Gebiete. Berücksichtigt werden dürfen nur noch die Daten der rund 1300 Messstellen und keine zusätzlichen entlastenden Werte der düngenden Betriebe. In roten Gebieten gelten strengere Regeln. So müssen die Agrarbetriebe ihren Düngebedarf um 20 Prozent reduzieren.
In Deutschland und NRW wurde nach der alten Regelung der tatsächliche Überschuss an Stickstoff je nach Verursacher in der Berechnung regional berücksichtigt. Damit waren die roten Gebiete deutlich kleiner. Die EU-Kommission sah darin aber einen Verstoß gegen die europäische Nitratrichtlinie.
Die zuständige Ministerin Silke Gorißen (CDU) hat dafür kein Verständnis. „Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf“, sagte Gorißen laut Mitteilung. Hier müsse dringend nachgebessert werden. „Wir drängen schon lange auf Ausnahmegenehmigungen für die vorbildlichen Betriebe und deren Befreiung von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen.“ Die Voraussetzungen dafür müsse aber der Bund schaffen.
Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) geht die Belastung des Grundwassers mit Nitrat langsam aber stetig zurück. „Aktuell haben wir bei 13,5 Prozent der Messstellen Überschreitungen. Vor 20 Jahren lag der Wert noch bei 18 Prozent“, sagte Sabine Bergmann bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Vereinzelt aber gebe es natürlich auch noch deutlich zu hohe Überschreitungen des Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter.
Die Expertin ist beim Landesamt in Recklinghausen für das Thema Grundwasser zuständig. Die Zahl der Messstellen soll in den nächsten Jahren von 1300 auf über 1700 ausgebaut werden. Zu hohe Nitratwerte bedeuten einen Mehraufwand bei der Trinkwassergewinnung. Bei privaten Brunnen droht ein Nutzungsverbot.
„Die Erweiterung der roten Gebiete trifft die Bäuerinnen und Bauern hart. Wir lassen die Landwirtinnen und Landwirte nicht alleine“, sagte Gorißen zur neuen Verordnung. Eine zentrale Infostelle für Fragen der Landwirte sei bei der Landwirtschaftskammer eingerichtet worden.
Eine vom Ministerium veröffentliche Karte zeigt das deutliche Plus an roten Flächen an. Betroffen sind alle fünf Regierungsbezirke mit Ausnahme des Sauer- und Siegerlandes. Großflächig rot sind große Teile des Rheinlandes, des westlichen und nördlichen Münsterlandes, der Soester Börde und Teile von Ostwestfalen/Lippe.
Nach Einschätzung von Experten des Ministeriums sind die Folgen für die Landwirte je nach Betrieb sehr unterschiedlich. Für einige hätte die neue Verordnung keine Folgen, bei anderen könnte es zu einer Abwärtsspirale führen. Für bestimmte Anbaukulturen könnte weniger Düngen zum Aus führen und der Wert von Anbauflächen könnte gemindert werden.
Das in zu hohen Mengen gesundheitsgefährdende Nitrat gelangt über den Dünger in den Boden und dann später in den Wasserkreislauf. Hintergrund ist eine seit Jahren schwelende Auseinandersetzung mit der EU-Kommission, weil an vielen Orten in Deutschland das Grundwasser zu stark belastet ist. Brüssel droht der Bundesrepublik seit Jahren mit hohen Strafzahlungen.