Nachfolgeregelung beschlossen Neues Gesetz für islamischen Religionsunterricht in NRW
Düsseldorf. · Breite Mehrheit im Landtag befürwortet Kommissionslösung statt Beiratsmodell.
Der islamische Religionsunterricht in NRW ist auf ein neues Fundament gestellt. Ab dem nächsten Schuljahr wird eine noch zu gründende und zu besetzende Kommission zentraler Ansprechpartner des Landes für Lehrpläne und Unterrichtserlaubnis (Idschaza) sein. Damit wird das alte Beiratsmodell abgelöst, das seit 2012 Gültigkeit hatte und Ende Juli ausläuft.
Ziel ist es, eine breitere Beteiligung der Muslime in NRW zu ermöglichen. Mitglieder der Kommission können alle muslimischen Verbände werden, die landesweit wesentliche Aufgaben für die religiöse Identität ihrer Mitglieder übernehmen, eigenständig, staatsunabhängig und verfassungstreu sind und als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Damit wird der Einfluss der vier Verbände Ditib, Islamrat, Verband der Islamischen Kulturzentren und Zentralrat der Muslime geringer, die im bisherigen Beirat vertreten waren.
Allerdings heißt es im Gesetzestext, Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Kommission sei „ein Mindestmaß an Homogenität der religiösen Überzeugungen“. Das würde auch für alevitische Organisationen gelten, so sie überhaupt Teil der Kommission werden wollten. Seit Jahren läuft schon ein Schulversuch zu alevitischem Religionsunterricht.
Da auch Änderungsvorschläge von SPD und Grünen noch in den Gesetzestext eingearbeitet wurden, gab es am Ende eine breite Mehrheit für die neuen Regelungen zum Islamunterricht. Nur die AfD stimmte dagegen. Das Gesetz ist bis 2025 befristet. Derzeit erhalten 20 000 von 415 000 muslimischen Schülern islamischen Religionsunterricht.