Bürgerbeschwerden Nach Beschwerde: OP Plus will „blitzende Werbung“ verbieten
Leverkusen. · Der Bauausschuss hat den Verbotsantrag abgelehnt.
Muss die Stadt Leverkusen „blinkende und blitzende Werbung“ vorsorglich verbieten, um die Bürger vor Gesundheitsgefahren oder massivem körperlichem Unwohlsein zu schützen? Kann die Kommune das überhaupt? Diesen juristisch nicht einfachen Fragenkomplex warf die Ratsgruppe Opladen Plus mit einem Antrag zum Verbot angeblich nerviger Lichtwerbung auf. Auslöser für die generelle Forderung des OP-Plus-Ratsherrn Markus Pott sind Firmenleuchtreklamen in Opladen und Lützenkirchen.
Pott kritisiert speziell bei diesen Einrichtungen an der Lützenkirchener Straße und Am Frankenberg „den schnellen und teils grellen Bildwechsel“. „Für Anwohner sind solche Anlagen kaum zu ertragen, es bedeutet für sie einen permanenten Quell der Unruhe und Stress“, sagte Kommunalpolitiker Pott im Bauausschuss. Einem Anwohner leuchte diese Reklame sogar direkt ins Haus. „Das macht uns krank“, klagte der ältere Wohnungsinhaber. Er habe schon seinen Essbereich verlegen müssen.
Der Anwohner beschwerte sich auch bei der Stadt. Tatsächlich rückten Verwaltungsvertreter aus und besuchten den Firmeninhaber, der die Kritik aus mehreren Gründen nicht nachvollziehen kann. Erstens: Lichtstärkemessungen der Stadtexperten hätten keine unzulässigen Werte ergeben. Zweitens: Das LED-Schriftband laufe nur tagsüber. In der Regel nur bis 14 Uhr, außer mittwochs, da leuchte die Werbung bis 18 Uhr. Alles geregelt per Zeitschaltuhr. Die Stadt habe ihm schriftlich mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei. Zudem liegt die Straße in einem Gewerbemischgebiet.
Markus Pott fordert in seinem Antrag dennoch grundsätzlich, dass alle Leuchtreklamen im Stadtgebiet nur noch „mit langsamem Bildwechsel“ betrieben werden dürfen. Als Beispiel nennt der Opladener die Leuchtreklame „LevKugel“ im Kreisverkehr bei Möbel Ostermann. Sie wird mit Zustimmung des Stadtrates von der Sparkasse bespielt (Pott stimmte dagegen). Ob diese Anlage ein geeignetes Beispiel für störungsfreie Reklame ist? Anfang der Woche lief auf der Kugel jedenfalls Unternehmenswerbung, die geeignet war, Autofahrer unzulässig abzulenken. Denn nur das sekundenlange Betrachten der bewegten Werbung ergab den Sinn der Reklame.
Die Bauausschussmitglieder lehnten Potts Verbotsantrag ab. Die Rathausverwaltung hatte vorher mitgeteilt, dass eine solche stadtweite Vorschrift unzulässig sei. Man könne Auflagen höchstens sehr kleinräumig anordnen. Jetzt hofft Pott darauf, dass die Stadt wenigstens mit den künftigen Betreibern von Großreklametafeln eine neue Vertragsklausel vereinbart.