Rechtsextreme Chats Polizistin zieht wegen Suspendierung vor OVG
Düsseldorf · Nach einer Reihe von Suspendierungen von Polizisten im Zusammenhang mit rechtsextremen Chat-Gruppen hat ein erster Fall das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erreicht.
Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf Mitte Dezember per Eilverfahren die Suspendierung einer Beamtin bestätigt hatte, legte die Polizistin nach Angaben des OVG von Dienstag jetzt Beschwerde gegen diese Entscheidung in der nächsten Instanz ein (Az.: 6 B 2055/20).
Das Düsseldorfer Polizeipräsidium hatte der Beamtin die Amtsführung wegen des Verdachts entzogen, dass sie eine Gesinnung teile, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehe. Diese Sicht bestätigte das Verwaltungsgericht. Demnach erhielt die Beamtin monatelang auf ihrem Mobiltelefon in vier Chat-Gruppen Bilder, die „ebenso eindeutige wie unerträglich geschmacklose Anspielungen auf Akteure und Geschehnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft enthielten“. Der Holocaust sei verharmlost und NS-Opfer wie Anne Frank in unerträglicher Weise der Lächerlichkeit preisgegeben worden. Andere Inhalte seien rassistisch.
Die Polizistin soll die Inhalte zwar nicht selbst verbreitet, aber zum Teil mehr als zehn Monate auf ihrem Mobiltelefon belassen haben, ohne sich von diesen zu distanzieren. Sie habe sich zwar mit den Inhalten an ihre Dienststelle gewandt - ihre Behauptung, diese erst kurz zuvor wahrgenommen zu haben, sei aber nicht glaubwürdig, entschied das Verwaltungsgericht.
Der Skandal um rechtsextreme Chats bei nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden hat sich inzwischen auf mehr als 200 Verdachtsfälle ausgeweitet. Die Zahl der suspendierten Beamten hatte das Innenministerium Mitte Dezember auf 25 beziffert.